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Aktuelle Informationen zu Gesetzesänderungen, Rechtsprechung und Rechtsentwicklungen.

02.10.2018 | ArbR: Sachgrundlose Befristung von Arbeitsverhältnissen

Gemäß § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG ist die sachgrundlose Befristung eines Arbeitsverhältnisses dann nicht zulässig, wenn mit demselben Arbeitgeber bereits zuvor ein befristetes oder unbefristetes Arbeitsverhältnis bestanden hat. Das Bundesarbeitsgericht hat diese Vorschrift seit dem Jahr 2011 in ständiger Rechtsprechung so ausgelegt, dass eine sachgrundlose Befristung erneut zulässig ist, wenn ein vorangegangenes Arbeitsverhältnis mehr als 3 Jahre zurückliegt. 

Mit Beschluss vom 06.06.2018 hat das Bundesverfassungsgericht diese Auslegung für verfassungswidrig erklärt, da es hierin eine unzulässige richterliche Rechtsfortbildung erblickt. Der klar erkennbare Wille des Gesetzgebers werde übergangen und durch ein eigenes Regelungsmodell ersetzt. 

Die Regelung des § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG wird also in Zukunft so auszulegen sein, dass jede Vorbeschäftigung zur Unzulässigkeit eines sachgrundlos befristeten Arbeitsverhältnisses führt. Allerdings ist zu beachten, dass im Koalitionsvertrag der Bundesregierung ohnehin eine Überarbeitung des Befristungsrechts vereinbart wurde.

Martin Karl

04.09.2018 | FamR: Scheidungskosten steuerlich nicht mehr absetzbar

Ehepartner können die Kosten für ein Scheidungsverfahren nicht mehr von der Steuer absetzen. Anders als früher seien diese Ausgaben nicht länger als „außergewöhnliche Belastung“ abziehbar, so der Bundesfinanzhof. Das ergebe sich aus der letzten Neuregelung des Einkommenssteuergesetzes. 

Eine Ausnahme gelte nur dann, wenn der Steuerpflichtige ansonsten Gefahr liefe, seine Existenzgrundlage zu verlieren und seine lebensnotwendigen Bedürfnisse nicht mehr befriedigen zu können.

Romy Frias

15.08.2018 | FILharmonie: Börse Deiner Zukunft 2018 - 23.10.2018

Unsere Stadtverwaltung Filderstadt bietet zusammen mit der Stadt Leinfelden-Echterdingen am 23.10.2018 in der FILharmonie Filderstadt die Börse deiner Zukunft an, um Schülerinnen und Schüler über nahegelegene  Ausbildungsmöglichkeiten und Studiengänge zu informieren.  

Unser Oberbürgermeister Christoph Traub bietet euch damit die Chance, euch ein genaues Bild von den Ausbildungsberufen und Studiengängen zu machen und um zu erfahren, welche Berufe zu euch passen.

Zudem bietet die Börse deiner Zukunft eine ideale Möglichkeit, mit Menschen aus den lokalen Unternehmen und Betrieben persönlich in Kontakt zu treten.

Auch wir, Adam Rechtsanwälte, freuen uns auf Euer Kommen und auf interessante Gespräche. Vielleicht ist damit der erste Schritt auf dem Weg der Bewerbung schon getan.

Weitere Infos könnt Ihr der Broschüre der Börse Deiner Zukunft 2018 entnehmen.

Liebe Grüße und bis bald

Sandra Haug

 

 

 

Adam Rechtsanwälte
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