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Aktuelle Informationen zu Gesetzesänderungen, Rechtsprechung und Rechtsentwicklungen.

03.06.2016 | BauR: Adam-Rechtsanwälte erstreitet Kostenvorschuss vor Abnahme

Adam Rechtsanwälte hat erfolgreich in zwei Instanzen sowie in Zusammenarbeit mit den Revisionsanwälten vor dem Bundesgerichtshof eine wichtige Entscheidung des Bundesgerichtshofs zu Gunsten der von uns vertretenen Wohnungseigentümergemeinschaft herbeigeführt. 

Im Wesentlichen hat der Bundesgerichtshof im Urteil vom 25.02.2016 entschieden: 

Auf den Vertrag eines Nachzüglers (Penthouse) ist Werkvertragsrecht (§§ 633 BGB) anwendbar. Eine formularmäßige Abrede, wonach der Nacherwerber in eine bereits erfolgte Abnahme eintritt, ist wegen mittelbarer Verkürzung der Verjährung gem. § 309 Nr. 8 b ff BGB unwirksam. Die Erwerber erhalten auch vor Abnahme Kostenvorschuss gem. § 637 Abs. 3 BGB, jedenfalls dann, wenn der Bauträger eine Formularklausel verwendet, wonach die Leistung bereits abgenommen sei (§ 242 BGB). 

Die Entscheidung ist ein wichtiger Schritt im Hinblick auf die Klärung der Ansprüche der Käufer vor Abnahme. Zwar ist der Bundesgerichtshof bei der grundsätzlichen Streitfrage, ob diese Ansprüche generell auch vor Abnahme geltend gemacht werden können – wofür neben dem Wortlaut der Bestimmungen einiges spricht – ausgewichen, jedenfalls aber steht nunmehr fest, dass dann, wenn der Bauträger selbst eine Klausel verwendet, in der er von einer Abnahme ausgeht, später nicht eingewendet werden kann, man befinde sich noch im Stadium der Erfüllung. Der 3. Senat des OLG Stuttgart hatte Kostenvorschuss gem. § 637 Abs. 3 BGB vor Abnahme noch generell und mit eingehender Begründung zugelassen. 

Dr. Ulrich Adam

03.05.2016 | ErbR: Wegfall der Steuerbefreiung für geerbtes Einfamilienhaus

Hessisches Finanzgericht, Gerichtsbescheid vom 15. Februar 2016 

Leitsatz: 

"Die Steuerbefreiung für den Erwerb eines Familienheims nach § 13 Abs. 1 Nr. 4c ErbStG setzt voraus, dass während eines Zeitraums von zehn Jahren nach dem Erwerb das Familienheim nicht nur vom Erwerber bewohnt wird, sondern auch das Eigentum bei diesem verbleibt.

Es kommt demgemäß zu einer Nachversteuerung gemäß § 13 Abs. 1 Nr. 4c Satz 5 ErbStG, wenn der Erwerber innerhalb von zehn Jahren nach dem Erwerb das Eigentum an seine Kinder überträgt und das Familienheim bloß aufgrund eines vorbehaltenen Dauerwohnrechts bzw. eines vorbehaltenen Nießbrauchrechts weiterhin nutzt.

Jochen Thierauf 

 

 

04.04.2016 | FamR: "Mit Handschellen zum Vaterschaftstest"

Verweigert ein potentieller Vater einen Vaterschaftstest, kann die Mutter den mutmaßlichen Erzeuger ihres Kindes per Gerichtsbeschluss zum Test zwingen.

Stellt die Mutter beim Familiengericht einen Antrag auf Feststellung der Vaterschaft, so wird ein Abstammungsgutachten erstellt. In diesem Falle ist der Mann zum Vaterschaftstest verpflichtet.

Will er keine Speichelprobe abgeben, kann er seitens des Gerichts hierzu gezwungen werden. Notfalls begleitet ihn die Polizei zum Labortermin.

Wird die Vaterschaft bestätigt, muss der Vater für den Unterhalt des Kindes aufkommen. Das Kind wird damit auch automatisch zum gesetzlichen Erben des Vaters.

Von heimlichen Vaterschaftstests ist abzuraten, da sie gegen das Gendiagnostikgesetz verstoßen. Heimliche Tests können mit einer Geldstrafe von bis zu 5.000 Euro geahndet werden.

Wolfram Mattern

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