Haben Sie einen Geschwindigkeits- oder Rotlichtverstoß begangen?
Nahmen Sie unter Alkohol- oder Drogeneinfluss am Straßenverkehr teil?
Haben Sie einen Unfall verschuldet und/oder sich unerlaubt von der Unfallstelle entfernt? Wurde ein anderer Verkehrsteilnehmer im Straßenverkehr durch Sie verletzt? Oder wird Ihnen gar ein solcher Vorwurf, möglicherweise ganz zu Unrecht, gemacht?
Unsere erfahrenen und kompetenten Fachanwälte für Verkehrsrecht vertreten Sie engagiert, indem sie bereits frühzeitig in das Verfahren eingreifen. Vorausgesetzt, Sie handeln schnell und nehmen sofort Kontakt zu uns auf - idealerweise noch bevor Ihre Angelegenheit bei Gericht anhängig ist. Das ist besonders dann wichtig, wenn Ihre Fahrerlaubnis auf dem Spiel steht. Und erst recht, wenn diese womöglich bereits vorläufig entzogen wurde.
Unser Anspruch. Ihr Recht.
Unsere Leistungen
- Umfassende Beratung
- Frühzeitiges Eingreifen in das Verfahren
- Einhaltung von Fristen
- Unverzügliche Kontaktaufnahme mit Behörden
- Erlangung von Akteneinsicht
- Unterstützung bei der Wiedererlangung Ihrer Fahrerlaubnis
Ihre Ansprechpartner