Wenn Sie eine Erbschaft gemacht haben oder von einer Erbschaft ausgeschlossen werden, ist oft umgehendes Handeln angezeigt. Die Erben werden konfrontiert mit Banken, Versicherungen, Finanzämtern, Nachlassschulden, Pflichtteils- und Vermächtnisforderungen. In der Regel ist ein Nachlassverzeichnis zu erstellen, Nachlassgegenstände müssen verwertet, Immobilien veräußert oder gemieteter Wohnraum gekündigt werden.
Als erfahrene Fachanwälte für Erb- und Steuerrecht sind wir Spezialisten auf diesem Gebiet. Wir beraten Sie kompetent in allen Angelegenheiten rund ums Erben. Auch wenn es sich um Vermächtnisse oder die Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen handelt, sind wir Ihr Ansprechpartner.
Darüber hinaus unterstützen wir Sie bei der Planung Ihrer eigenen Vermögensnachfolge. Denn wenn Sie keine Verfügung treffen, gilt im Todesfall zwangsläufig das gesetzliche Erbrecht. Und das entspricht nicht immer den Interessen der Betroffenen. Auch über anfallende Erbschafts- und Schenkungssteuer beraten wir Sie so, dass sich im Erbfall eine für die Erben erdrückende Steuerlast vermeiden lässt.
Unser Anspruch. Ihr Recht.
Unsere Leistungen
- Planung und Gestaltung künftiger Vermögens- oder Unternehmensnachfolge
- Gestaltung von Testamenten, Erbverträgen, Vermächtnissen sowie vorweggenommenen Erbfolgen
- Klärung von Fragen zur Erbschafts- und Schenkungssteuer
- Unterstützung bei Auseinandersetzungen von Erbengemeinschaften
- Beratung gemeinnütziger Organisationen, die als Erben eingesetzt werden
- Testamentsvollstreckungen
- Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen.
- Durchsetzung von Vermächtnissen.
Ihre Ansprechpartner