Straf- und Ordnungswidrigkeiten

Strafrecht

Die Polizei oder die Staatsanwaltschaft ist auf Sie zugekommen? Ihnen wird eine Straftat zur Last gelegt? Dann sollten Sie sich unverzüglich mit uns in Verbindung setzen. Denn oft sind in einem Strafverfahren die ersten Schritte entscheidend, um eine Verteidigung nicht zu erschweren.

Unsere erfahrenen Anwälte für Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht wissen, was zu tun ist, um Ihre Interessen zu wahren. Dabei übernehmen wir von Beginn an den Kontakt zu den Ermittlungsbehörden und den Gerichten. Um Rechtsnachteile zu vermeiden, sorgen wir für Akteneinsicht und geben etwaig notwendig werdende Stellungnahmen und Einlassungen für Sie ab.

Ordnungswidrigkeitenrecht


Sie haben einen Bußgeldbescheid oder Anhörungsbogen erhalten? Das Ordnungswidrigkeitenrecht umfasst jedes Bußgeldverfahren. Besonders häufig betreffen sie den Straßenverkehr. Auch wenn es hier nicht um Freiheitsstrafen geht, kann es durch die Verhängung von Bußgeldern zu nachhaltigen Konsequenzen bei den Betroffenen kommen, zum Beispiel zur Verhängung eines Fahrverbots. Wenn Ihnen ein Bußgeldbescheid zugestellt wird, bleibt nur eine kurze Einspruchsfrist von zwei Wochen.

Deshalb sollten Sie möglichst schnell einen unserer spezialisierten Anwälte für Ordnungswidrigkeitenrecht aufsuchen, der sich um Ihre Angelegenheit professionell kümmert. Denn nur einem Rechtsanwalt wird Akteneinsicht gewährt. Erst danach besteht die Möglichkeit, das Verfahren in seiner Gesamtheit nachzuprüfen.

Unser Anspruch. Ihr Recht.

Ihr Ansprechpartner

RAin Romy Frias
RAin Romy Frias

Ehe- und Familienrecht, Reiserecht, Strafrecht, Tierrecht

Adam Rechtsanwälte
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70794 Filderstadt
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Telefax 0711 70887-11

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