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01.12.2025 | FamR: Kindesunterhalt - Die Neue Düsseldorfer Tabelle 2026
Zum 01.01.2026 ändert sich wieder die Düsseldorfer Tabelle für den Kindesunterhalt. Die Sätze sind leicht gestiegen. So beträgt der Mindestunterhalt für ein Kind im Alter von 0-5 Jahren künftig in 486, für Kinder im Alter von 6-11 Jahren 558 und für Kinder im Alter von 12-17 Jahren 698 €. Abzuziehen ist wie auch bisher das hälftige Kindergeld (129,50 €). Ab dem 1. Juli 2026 beträgt das Kindergeld 259 €.
Was ist die Düsseldorfer Tabelle?
Sie umfasst den gesamten Lebensbedarf des Kindes in Zahlen ausgedrückt. Insbesondere ist mit diesem Barunterhalt abgegolten die Kosten für den allgemeinen Lebensbedarf, wozu u.a. die Kosten für Ernährung, Bekleidung, Körper- und Gesundheitspflege, Haushaltssachen, Unterkunft, Heizung, Beleuchtung, sportliche und musische sowie sonstige Freizeitinteressen, Schulbedarf, Urlaubs- und Taschengeld zählen, die Kosten für Krankheitsvorsorge, mithin die Kosten für Kranken- und Pflegeversicherung, soweit das Kind nicht bei einem Elternteil mitversichert ist, die Kosten der Erziehung und einer angemessenen Ausbildung.
Weitergehende Kosten des Kindes, die monatlich immer wiederkehren wie Mehrbedarf oder einmalig hohe Kosten wie Sonderbedarf können zusätzlich geltend gemacht werden. Die Rechtsprechung hierzu ist vielfältig.
Gerne berät Sie unser kompetentes Familienrechtsteam hierzu im Einzelnen.
Sandra Haug
04.11.2025 | ErbR: Erbennachweis im Grundbuch beu Vor- und Nacherbfolge
Wenn die gemeinsamen Kinder als Nacherben nachrücken, weil der überlebende Elternteil aufgrund einer Wiederverheiratung seine Stellung als Vorerbe verliert, so ist das Grundbuch auf die gemeinsamen Kinder zu berichtigen, wenn sich im Nachlass ein Grundstück befindet. In diesem Fall muss das einzige gemeinsame Kind seine Stellung als Nacherbe dem Grundbuchamt gegenüber beweisen. Im Grundbuchverfahren sind nur bestimmte Beweismittel zugelassen wie öffentliche Urkunden und ggf. auch eidesstattliche Versicherungen.
Heiratsurkunde des überlebenden Elternteils ist eine solche öffentliche Urkunde. Doch wie weist man nach, das einzige gemeinsame Kind zu sein?
Durch eidesstattliche Versicherung? Ja, aber nur, wenn diese vom Vater abgegeben wird.
06.10.2025 | MietR: Streitige Forderungen bei Kautionsabrechnung einbehalten!
Mit Urteil vom 24.07.2019 (Aktenzeichen VIII ZR 141/17) hat der BGH die bis dahin umstrittene Frage bejaht, ob der Vermieter nach Beendigung des Mietverhältnisses auch streitige Forderungen in die Kautionsabrechnung aufnehmen und wegen bestrittener Forderungen die Mietsicherheit einbehalten darf.
Dies entspreche auch dem beiderseitigen Interesse von Vermieter und Mieter, dass beendete Mietverhältnis – so schnell wie rechtlich und tatsächlich möglich – zu einem endgültigen Abschluss zu bringen.
Der BGH hat in dieser Entscheidung außerdem betont, dass in Fällen, in denen keine Frist zur Abrechnung über die Kaution vertraglich vereinbart worden ist, eine solche nicht allgemein bestimmt werden kann. Der Vermieter hat die Abrechnung demnach innerhalb angemessener, nicht allgemein bestimmbarer Frist gegenüber dem Mieter vorzunehmen.
