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08.06.2026 | Stellenangebot Rechtsanwalt im Bereich Familienrecht (m/w/d)

 

Stellenangebot 

Rechtsanwalt m/w/d

im Bereich Familienrecht


Über uns

Die Kanzlei Adam Rechtsanwälte in Filderstadt steht seit Jahren für kompetente, menschliche und lösungsorientierte Rechtsberatung. Wir begleiten unsere Mandantinnen und Mandanten in allen Lebenslagen – mit Sorgfalt, Vertraulichkeit und dem Blick für das Wesentliche. Unser Team lebt eine offene, kollegiale Arbeitskultur, in der Qualität und gegenseitige Wertschätzung an erster Stelle stehen. Zur weiteren Verstärkung suchen wir eine engagierte Persönlichkeit mit Leidenschaft für das Familienrecht.

Ihre Aufgaben

Sie beraten und vertreten unsere Mandantinnen und Mandanten eigenverantwortlich in allen Bereichen des Familien- und Scheidungsrechts – von Sorge- und Umgangsrecht über Unterhaltsfragen bis hin zu Vermögensauseinandersetzungen im Trennungsfall. Dabei behalten Sie stets den Menschen im Blick: Einfühlungsvermögen und Kommunikationsstärke sind in diesem Rechtsgebiet ebenso gefragt wie juristische Präzision. Darüber hinaus wirken Sie aktiv an der Weiterentwicklung unserer Kanzlei mit und bringen Ihre Ideen in ein kollegiales, unterstützendes Umfeld ein.

Ihr Profil

Sie sind zugelassene Rechtsanwältin oder zugelassener Rechtsanwalt und haben Interesse an oder bereits Erfahrung im Familienrecht. Sie arbeiten strukturiert, selbstständig und mit hohem Qualitätsanspruch – auch in emotional anspruchsvollen Situationen behalten Sie einen klaren Kopf und eine ruhige Hand. Berufseinsteiger mit Begeisterung für das Familienrecht sind ebenso herzlich willkommen wie erfahrene Kolleginnen und Kollegen, die einen Neustart in einem eingespielten Team suchen.

Was wir bieten

Bei uns erwartet Sie ein kollegiales, wertschätzendes Arbeitsumfeld mit flachen Hierarchien und echter Teamkultur. Wir bieten flexible Arbeitszeiten in Vollzeit oder Teilzeit, eine leistungsgerechte Vergütung sowie aktive Unterstützung bei der Fortbildung – etwa auf dem Weg zum Fachanwalt für Familienrecht. Unser Standort in Filderstadt ist verkehrsgünstig gelegen und bietet eine hohe Lebensqualität in unmittelbarer Nähe zu Stuttgart. Sie arbeiten an abwechslungsreichen Fällen mit einer treuen, langjährigen Stammklientel – und gestalten die Zukunft unserer Kanzlei aktiv mit. Mit bereits drei Familienrechtler*innen in unserer Kanzlei haben Sie stets einen Ansprechpartner, der Sie sowohl bei der Einarbeitung  unterstützt als auch durch den regen fachlichen Austausch im Arbeitsalltag beisteht.

Interesse geweckt?

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung – ganz unkompliziert per E-Mail oder über unsere Website. Für erste Fragen stehen wir Ihnen gerne vorab telefonisch zur Verfügung. Wir freuen uns darauf, Sie kennenzulernen.

 

Adam Rechtsanwälte

01.06.2026 | FamR - Klare Regeln für den erweiterten Umgang

Mit seinem Beschluss vom 15.04.2026 (Az. XII ZB 415/25) schafft der BGH klare Regeln für den erweiterten Umgang: 

Das Residenzmodell bleibt selbst bei einer Mitbetreuung von bis zu 45 % rechtlich bestehen, sodass der Hauptbetreuende weiterhin komplett vom Barunterhalt befreit bleibt und mathematische Rechenmodelle ausgeschlossen sind. 

Stattdessen wird der Umgangselternteil pragmatisch durch eine Herabstufung in der Düsseldorfer Tabelle sowie einen Pauschalabzug von 10 % bis maximal 15 % (ab ca. vier Übernachtungen pro zwei Wochen) für die Verpflegung entlastet. 

Sämtliche Kürzungen finden ihre absolute Grenze beim gesetzlichen Mindestunterhalt, der nur bei centgenau nachgewiesenen Ersparnissen unterschritten werden darf. Ein echtes Wechselmodell mit anteiliger Barunterhaltspflicht greift erst ab einer paritätischen 50/50-Aufteilung.

Wolfram Mattern

04.05.2026 | ZivilR: Zustandsnote beim Oldtimer-Kauf ist verbindlich

Die Angabe einer Zustandsnote beim Verkauf eines Oldtimers enthält aus Sicht des Käufers grundsätzlich die Aussage des Verkäufers, dass das Fahrzeug sich in einem dieser Zustandsnote entsprechenden Erhaltungszustand befindet.

Diese Angabe begründet die berechtigte Erwartung des Käufers, dass der Verkäufer für das Vorliegen dieses Zustands auch die Gewähr übernehmen und hierfür einstehen will.

Dies gilt nicht nur für gewerbliche Verkäufer, sondern grundsätzlich auch für private Verkäufer. Denn auch für diese ist die hohe Bedeutung der angegebenen Zustandsnoten für die Kaufentscheidung ohne weiteres erkennbar.

Die Beschaffenheitsvereinbarung ergibt sich hier nicht aufgrund des Verweises auf die Gutachten. Der Verweis relativiert auch nicht die vom Verkäufer unabhängig davon gegebene Zusage zum aktuellen Zustand des Fahrzeugs, über welchen die veralteten Gutachten bereits keine Aussage treffen.

Martin Karl

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