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Aktuelle Informationen zu Gesetzesänderungen, Rechtsprechung und Rechtsentwicklungen.
04.04.2024 | ErbR: eidesstattliche Versicherung im Nachlassverzeichnis
Unter den Voraussetzungen des § 260 Abs. 2 BGB ist der Erbe auch dann zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung verpflichtet, wenn die Auskunft nach § 2314 Abs. 1 Satz 3 BGB durch Vorlage eines notariellen Nachlassverzeichnisses erteilt worden ist. Die Versicherung an Eides statt ist nicht auf die Angaben, die im Verzeichnis als solche des Erben gekennzeichnet sind, beschränkt. Hält der Erbe Ergänzungen oder Berichtigungen des notariellen Verzeichnisses für erforderlich, ist die an Eides statt zu versichernde Formel entsprechend anzupassen (vgl. § 261 Abs. 1 BGB).
02.02.2024 | FamR: Urlaubsreise mit dem gemeinsamen Kind ins Ausland
Bei der Urlaubsreise mit dem gemeinsamen Kind in das Ausland stellt sich bei getrenntlebenden Eltern häufig die Frage, ob die Zustimmung des anderen zu dieser Reise erforderlich ist.
Der Zustimmung des anderen Elternteils bedarf es dann, wenn die Auslandsreise eine „Angelegenheit der elterlichen Sorge von erheblicher Bedeutung“ ist. Dies kann nur angenommen werden, wenn von der Reise eine konkrete Gefahr für das Kind ausgeht. Dies ist bei gewöhnlichen Urlaubsreisen regelmäßig nicht der Fall.
Die Rechtsprechung beurteilt dies allerdings anders, wenn die konkrete Gefahr besteht, dass der Elternteil vorhat das Kind ins Ausland (etwa in sein Heimatland) zu entführen. Gleiches gilt für Reisen in politische Krisengebiete mit kriegsähnlichen Zuständen oder in Länder mit Sicherheitswarnung des Auswärtigen Amts. Auch hier besteht eine konkrete Gefahr für das Kind. Einige Gerichte setzten die Hürde aber auch niedriger. Etwa bei weiten Auslandsreisen in einen dem Kind nicht vertrauten, fremden Kulturkreis.
Handelt es sich allerdings um eine Urlaubsreise ins europäische Ausland mit stabilen politischen und wirtschaftlichen Verhältnissen, ist die Zustimmung des anderen Elternteils nicht einzuholen. Wo und in welcher Form diese Urlaubszeit dann verbracht wird, obliegt allein im Ermessen des reisenden Elternteils.
07.01.2024 | ErbR: Erbschaftsteuer bei vermieteten Immobilien
Wird eine Immobilie vererbt, muss eine erbschaftsteuerliche Bewertung erfolgen, um die Höhe der Erbschaftsteuer zu ermitteln. Bei Mietwohnungen wird für den Wert des Gebäudes grundsätzlich die vertraglich vereinbarte Miete herangezogen. Das gilt aber nur, wenn die vertraglich vereinbarte Miethöhe „üblich“ ist.
Zu hoch bzw. zu niedrig darf die vereinbarte Miete demnach nicht sein. Eine vertraglich vereinbarte Miete kann, so der Bundesfinanzhof in seinem am 22.5.2020 veröffentlichten Urteil vom 05.12.2019 (Az. II R 41/16), nicht mehr als „üblich“ angesehen werden, wenn sie mehr als 20 % niedriger ist als der unterste Wert der Spanne des verwendeten Mietspiegels oder wenn sie mehr als 20 % höher ist als der oberste Wert der Spanne.