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Aktuelle Informationen zu Gesetzesänderungen, Rechtsprechung und Rechtsentwicklungen.
05.01.2026 | ErbR: Notarielles Nachlassverzeichnis / eidesstattliche Versicherung
Unter den Voraussetzungen des § 260 Abs. 2 BGB ist der Erbe auch dann zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung verpflichtet, wenn die Auskunft nach § 2314 Abs. 1 Satz 3 BGB durch Vorlage eines notariellen Nachlassverzeichnisses erteilt worden ist. Die Versicherung an Eides statt ist nicht auf die Angaben, die im Verzeichnis als solche des Erben gekennzeichnet sind, beschränkt. Hält der Erbe Ergänzungen oder Berichtigungen des notariellen Verzeichnisses für erforderlich, ist die an Eides statt zu versichernde Formel entsprechend anzupassen (vgl. § 261 Abs. 1 BGB).
01.12.2025 | FamR: Kindesunterhalt - Die Neue Düsseldorfer Tabelle 2026
Zum 01.01.2026 ändert sich wieder die Düsseldorfer Tabelle für den Kindesunterhalt. Die Sätze sind leicht gestiegen. So beträgt der Mindestunterhalt für ein Kind im Alter von 0-5 Jahren künftig in 486, für Kinder im Alter von 6-11 Jahren 558 und für Kinder im Alter von 12-17 Jahren 698 €. Abzuziehen ist wie auch bisher das hälftige Kindergeld (129,50 €). Ab dem 1. Juli 2026 beträgt das Kindergeld 259 €.
Was ist die Düsseldorfer Tabelle?
Sie umfasst den gesamten Lebensbedarf des Kindes in Zahlen ausgedrückt. Insbesondere ist mit diesem Barunterhalt abgegolten die Kosten für den allgemeinen Lebensbedarf, wozu u.a. die Kosten für Ernährung, Bekleidung, Körper- und Gesundheitspflege, Haushaltssachen, Unterkunft, Heizung, Beleuchtung, sportliche und musische sowie sonstige Freizeitinteressen, Schulbedarf, Urlaubs- und Taschengeld zählen, die Kosten für Krankheitsvorsorge, mithin die Kosten für Kranken- und Pflegeversicherung, soweit das Kind nicht bei einem Elternteil mitversichert ist, die Kosten der Erziehung und einer angemessenen Ausbildung.
Weitergehende Kosten des Kindes, die monatlich immer wiederkehren wie Mehrbedarf oder einmalig hohe Kosten wie Sonderbedarf können zusätzlich geltend gemacht werden. Die Rechtsprechung hierzu ist vielfältig.
Gerne berät Sie unser kompetentes Familienrechtsteam hierzu im Einzelnen.
Sandra Haug
04.11.2025 | ErbR: Erbennachweis im Grundbuch beu Vor- und Nacherbfolge
Wenn die gemeinsamen Kinder als Nacherben nachrücken, weil der überlebende Elternteil aufgrund einer Wiederverheiratung seine Stellung als Vorerbe verliert, so ist das Grundbuch auf die gemeinsamen Kinder zu berichtigen, wenn sich im Nachlass ein Grundstück befindet. In diesem Fall muss das einzige gemeinsame Kind seine Stellung als Nacherbe dem Grundbuchamt gegenüber beweisen. Im Grundbuchverfahren sind nur bestimmte Beweismittel zugelassen wie öffentliche Urkunden und ggf. auch eidesstattliche Versicherungen.
Heiratsurkunde des überlebenden Elternteils ist eine solche öffentliche Urkunde. Doch wie weist man nach, das einzige gemeinsame Kind zu sein?
Durch eidesstattliche Versicherung? Ja, aber nur, wenn diese vom Vater abgegeben wird.
