Bleiben Sie informiert!
Aktuelle Informationen zu Gesetzesänderungen, Rechtsprechung und Rechtsentwicklungen.
03.02.2025 | WEG-R: Eigenmächtigen Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum
Nach einem Urteil des BGH vom 14.06.2019 (Aktenzeichen V ZR 254/17) steht dem Wohnungseigentümer, der eigenmächtig Instandsetzungs- und Instandhaltungsarbeiten am Gemeinschaftseigentum durchführt, kein Ersatzanspruch zu.
Dies gilt auch dann, wenn die von dem Wohnungseigentümer durchgeführte Maßnahme ohnehin hätte vorgenommen werden müssen und wenn er sie in der irrigen Annahme durchgeführt hat, er habe diese als Sondereigentümer auf eigene Kosten vorzunehmen.
03.01.2025 | MietR: Neuer qualifizierter Mietspiegel
Der Gutachterausschuss im Landkreis Esslingen hat für insgesamt 40 Gemeinden im Landkreis einen qualifizierten Mietspiegel erstellt, der seit Dezember 2024 gilt, u.a. für Neuhausen a.d.F., Aichtal, Denkendorf, Wolfschlugen, Nürtingen etc. Er ist im Internet veröffentlicht, zusammen mit einem Mietpreisrechner.
Der qualifizierte Mietspiegel ist ein wichtiges Instrument zur Begründung von Mieterhöhungsverlangen. Auch zur Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete zwecks Einhaltung der Mietpreisbremse bei Neuvermietungen kann er herangezogen werden.
Als Vermieter lohnt es sich mithin prüfen zu lassen, ob man seine Mieten in der Region ggf. anpassen sollte. Hierbei können wir Sie gerne beratend unterstützen.
02.12.2024 | FamR: Neue Düsseldorfer Tabelle ab 01.01.2025
Zum 01.01.2025 ändert sich wieder die Düsseldorfer Tabelle für den Kindesunterhalt. Die Sätze sind insgesamt gestiegen.
Das Kindergeld, welches vom Unterhaltsschuldner hälftig in Abzug gebracht wird, erhöht sich marginal um 5 €.
Was ist die Düsseldorfer Tabelle?
Sie umfasst den gesamten Lebensbedarf des Kindes in Zahlen ausgedrückt. Insbesondere ist mit diesem Barunterhalt abgegolten die Kosten für den allgemeinen Lebensbedarf, wozu u.a. die Kosten für Ernährung, Bekleidung, Körper- und Gesundheitspflege, Haushaltssachen, Unterkunft, Heizung, Beleuchtung, sportliche und musische sowie sonstige Freizeitinteressen, Schulbedarf, Urlaubs- und Taschengeld zählen, die Kosten für Krankheitsvorsorge, mithin die Kosten für Kranken- und Pflegeversicherung, soweit das Kind nicht bei einem Elternteil mitversichert ist, die Kosten der Erziehung und einer angemessenen Ausbildung.
Weitergehende Kosten des Kindes, die monatlich immer wiederkehren wie Mehrbedarf oder einmalig hohe Kosten wie Sonderbedarf können zusätzlich geltend gemacht werden. Die Rechtsprechung hierzu ist vielfältig.
Gerne berät Sie unser kompetentes Familienrechtsteam hierzu im Einzelnen.