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Aktuelle Informationen zu Gesetzesänderungen, Rechtsprechung und Rechtsentwicklungen.

01.03.2022 | Corona Update: Verkürzung des Genesenenstatus rechtswidrig

Das Verwaltungsgericht Berlin hat mit Beschluss vom 16.02.2022 in einem Eilverfahren entschieden, dass die bundesrechtliche Verkürzung der Geltungsdauer des Genesenenstatus von sechs auf drei Monate im Zuge einer Entscheidung des Robert Koch-Instituts (RKI) rechtswidrig ist. Die Entscheidungsübertragung auf die Bundesoberbehörde überschreitet nach Auffassung des Gerichts die Grenzen der gesetzlichen Ermächtigung.
Damit betrage die Geltungsdauer des Genesenenstatus für die Antragsteller bis auf Weiteres sechs Monate.

Dr. Ulrich Adam

02.02.2022 | KaufR: Anspruch auf Schnäppchen

Ersteigert man ein Schnäppchen im Internet-Auktionshaus Ebay, darf man es behalten – auch wenn der Verkäufer den Preis zu niedrig findet. 

Das Amtsgericht München hatte einen Fall zu entscheiden, bei welchem ein gebrauchter Kleinbus „Mitsubishi L300“ für 100,00 € versteigert wurde. Der Verkäufer wollte den Wagen nicht übereignen, weil er die Auktion „aus Versehen“ zum Startpreis von einem Euro eingestellt habe.

Die Richter sahen es anders: Der Kaufvertrag ist gültig. Verkäufer müssen damit rechnen, einen Preis unter Wert zu erzielen.

Eberhard Scheuring

03.01.2022 | FamR: Auslandsurlaub mit Kind nach Trennung

Bei der Urlaubsreise mit dem gemeinsamen Kind in das Ausland stellt sich bei getrenntlebenden Eltern häufig die Frage, ob die Zustimmung des anderen zu dieser Reise erforderlich ist.

Der Zustimmung des anderen Elternteils bedarf es dann, wenn die Auslandsreise eine  „Angelegenheit der elterlichen Sorge von erheblicher Bedeutung“ ist. Dies kann nur angenommen werden, wenn von der Reise eine konkrete Gefahr für das Kind ausgeht. Dies ist bei gewöhnlichen Urlaubsreisen regelmäßig nicht der Fall.

Die Rechtsprechung beurteilt dies allerdings anders, wenn die konkrete Gefahr besteht, dass der Elternteil vorhat das Kind ins Ausland (etwa in sein Heimatland) zu entführen.  Gleiches gilt für Reisen in politische Krisengebiete mit kriegsähnlichen Zuständen oder in Länder mit Sicherheitswarnung des Auswärtigen Amts. Auch hier besteht eine konkrete Gefahr für das Kind. Einige Gerichte setzten die Hürde aber auch niedriger. Etwa bei weiten Auslandsreisen in einen dem Kind nicht vertrauten, fremden Kulturkreis.

Handelt es sich allerdings um eine Urlaubsreise ins europäische Ausland mit stabilen politischen und wirtschaftlichen Verhältnissen, ist die Zustimmung des anderen Elternteils nicht einzuholen. Wo und in welcher Form diese Urlaubszeit dann verbracht wird, obliegt allein im Ermessen des reisenden Elternteils.

Adam Rechtsanwälte
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