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Aktuelle Informationen zu Gesetzesänderungen, Rechtsprechung und Rechtsentwicklungen.
01.09.2021 | KaufR: Frist zur Nacherfüllung bei Mangelhafter Ware
Der BGH hat neuerdings die Anforderungen an die Fristsetzung zur Nacherfüllung gemäß § 323 Abs. 1 BGB und § 281 Abs. 1 Satz 1 BGB bei einer mangelhaften Kaufsache präzisiert und entschieden.
Es genügt, wenn der Käufer durch das Verlangen nach sofortiger, unverzüglicher oder umgehender Leistung oder durch vergleichbare Formulierungen deutlich macht, dass dem Verkäufer für die Erfüllung nur ein begrenzter Zeitraum zur Verfügung steht.
Der Angabe eines bestimmten Zeitraums oder eines bestimmten (End-) Termins bedürfe es dabei nicht.
02.08.2021 | ErbR: Testamentsvollstrecker verkauft Nachlassimmobilie an sich selbst
Die Eltern von vier Kindern hatten in ihrem Testament ihre Tochter als Testamentsvollstreckerin benannt und sie von allen Beschränkungen befreit, sodass es der Tochter auch möglich sein sollte Rechtsgeschäfte mit sich selber zu tätigen. Die Tochter verkaufte nach dem Tod der Eltern eine Immobilie an sich selbst. Den Kaufpreis ließ sie vorher durch ein eigens in Auftrag gegebenes Gutachten schätzen.
Die Geschwister protestierten allerdings, da der Kaufpreis für die Immobilie zu niedrig sei. Dies belegte ein nunmehr eingeholtes Zweitgutachten der Geschwister. Das Grundbuchamt wollte daraufhin die Eintragung der Tochter im Grundbuch als Eigentümerin nicht vornehmen, weswegen die Tochter vor Gericht zog.
Das OLG führte in seiner Entscheidung aus, dass es dem Grundbuchamt bei Immobiliengeschäften durch einen Testamentsvollstrecker zwar obliege nachzuprüfen, ob eine (auch nur zum Teil) unentgeltliche – und damit unzulässige – Verfügung durch den Testamentsvollstrecker vorliege. Erforderlich für eine solche unzulässige Verfügung sei jedoch, dass der Testamentsvollstrecker subjektiv das Fehlen oder die Ungleichwertigkeit der Gegenleistung erkannt hat oder bei ordnungsgemäßer Verwaltung hätte erkennen müssen. Die Tochter habe sich aber im vorliegenden Fall, so das OLG, auf das von ihr selber eingeholte Sachverständigengutachten verlassen können, weswegen Sie zulässigerweise verfügen durfte und daher rechtmäßig neue Eigentümerin wurde.
01.07.2021 | Wir begrüßen unsere neue Kollegin Frau RAin Wicha
Wir freuen uns ab 1. Juli 2021 unsere neue Kollegin, Frau Rechtsanwältin Beatrix Wicha willkommen zu heißen.
Frau RAin Wicha wird Ihre Interessen in gesellschaftsrechtlichen, erbrechtlichen und zivilrechtlichen Angelegenheiten vertreten.
Unser Anspruch. Ihr Recht.