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Aktuelle Informationen zu Gesetzesänderungen, Rechtsprechung und Rechtsentwicklungen.

03.05.2021 | Grundsicherung: Fiktiver Unterhalt bei verletzten Mitwirkungspflichten

Im Rahmen der Mitwirkungspflichten muss eine Bezieherin von SGB II-Leistungen dem Jobcenter den Namen des ihr bekannten Kindesvaters nennen, damit mögliche Unterhaltsansprüche realisiert werden können.

Wenn dieser Mitwirkungspflicht nicht nachgekommen wird, können fiktive Unterhaltszahlungen auf den Leistungsanspruch angerechnet werden. Das hat das Sozialgericht Gießen entschieden.

Wolfram Mattern

01.04.2021 | Stellenangebot - Erbrecht / Familienrecht

Rechtsanwalt/Rechtsanwältin im Erb- und Familienrecht (w/m/d/)

ADAM RECHTSANWÄLTE berät mittelständische Unternehmen und Privatkunden. WIR setzen auf die Expertise und Überzeugungskraft unserer 10 Anwälte/innen und Fachanwält/innen. Unsere Basis ist der dynamische Wirtschaftsraum Filder am Flughafen Stuttgart mit  Messe, ICE-Bahnhof und S-Bahn-Anbindungen. WIR sind hochqualifiziert, engagiert und innovativ und in der Region gut vernetzt. Unsere großen und freundlichen Büros befinden sich in einem modernen Dienstleistungsgebäude.

Sie haben Freude und Interesse an der Bearbeitung komplexer zivilrechtlicher Fallgestaltungen und an der Arbeit mit Mandanten. Sie verfügen schon über anwaltliche Erfahrung und wollen nun engagiert,  selbständig und langfristig in Ihrem Fachgebiet arbeiten und Ihre Mandanten und das Gericht überzeugen. Ein guter fachlicher und menschlicher Umgang, eine teamorientierte digitalisierte Arbeitsweise mit modernsten Arbeitsmitteln sowie gute berufliche Entwicklungs- und Verdienstmöglichkeiten sind Ihnen wichtig.

Idealerweise haben Sie bereits einen Fachanwaltstitel im Familien- oder Erbrecht oder sind jedenfalls auf einem guten Weg dahin. Dann sind bei uns genau richtig!

Wir freuen uns über Ihren vertraulichen Anruf und/oder die Übersendung Ihrer Unterlagen für die Position eines/er: Rechtsanwalt/in für Erbrecht und Familienrecht (m/w/d). 
 
ADAM – RECHTSANWAELTE
Echterdinger Str. 47
70794 Filderstadt
T + 49 711 70887-39
E ulrich.adam@adam-rechtsanwaelte.de
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01.03.2021 | FamR: Gesteigerte Einstandspflicht zum Kindesunterhalt

Zwar verlangt das Gesetz (§ 1603 II S. 1 BGB) im Fall einer Unterhaltspflicht für minderjährige Kinder eine gesteigerte Erwerbsobliegenheit. Gleichwohl dürfen die Gerichte nichts Unmögliches verlangen, sondern haben im Einzelfall zu prüfen, ob der Unterhaltspflichtige in der Lage ist, den beanspruchten Unterhalt zu zahlen, oder ob dieser dessen finanzielle Leistungsfähigkeit übersteigt.

Die Prüfung der Leistungsfähigkeit verlangt zunächst die Feststellung, ob subjektiv Erwerbsbemühungen des Unterhaltspflichtigen fehlen; ferner müssen die zur Erfüllung der Unterhaltspflicht erforderlichen Einkünfte objektiv erzielbar sein. Bei Annahme fiktiver Einkünfte sind die Fachgerichte von Verfassungswegen gehalten, ihre Entscheidungsgrundlagen bei der Verpflichtung zur Leistung von Unterhalt offenzulegen und somit eine Überprüfung zu ermöglichen. Ansonsten könnte nicht geprüft werden, ob sie in vertretbarer Weise von einer objektiven Möglichkeit zur Erzielung hinreichender Einkünfte ausgegangen sind.

Entsprechende Anforderungen gelten wegen des erhöhten Eingriffsgewichts bei Annahme fiktiver Einkünfte für die fachgerichtliche Beurteilung, ob der Unterhaltspflichtige seiner Darlegungs- und Beweislast zur Einschränkung oder Aufhebung der Leistungsfähigkeit nachgekommen ist.

Wolfram Mattern

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