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02.02.2021 | Ausbildungsplatz zum Rechtsanwaltsfachangestellten (m/w/d)
Wir bieten zum 1. September 2021 einen Ausbildungsplatz zum Rechtsanwaltsfachangestellten (m/w/d) an.
Ihre Ausbildung:
In der Ausbildung zum Rechtsanwaltsfachangestellten (m/d/w) lernen Sie das eigenständige Vereinbaren von Besprechungsterminen, Führen der Akten und sowie das Notieren von Gerichtsterminen und Fristen. Das eigenständige Bearbeiten der Eingangspost sowie das Fertigen von Schriftsätzen gehört ebenfalls zum Tätigkeitsschwerpunkt. Im Laufe Ihrer Ausbildung werden Sie die verschiedenen Fachreferate unterstützen.
Zudem ist der Bereich des Mahnverfahrens und die Tätigkeit in der Zwangsvollstreckung ein Teil der Ausbildung.
Darüber hinaus erlenen Sie das Abrechnen nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz.
Folgende Voraussetzungen sollten Sie mitbringen:
- mindestens Mittlere Reife
- Interesse an rechtlichen Zusammenhängen
- organisatorische Fähigkeiten, Empathie und Flexibilität (z.B. beim Vereinbaren von Terminen mit Mandanten, beim Einstellen auf die Anliegen unterschiedlicher Mandanten)
- Sorgfalt und Verschwiegenheit
- mündliches und schriftliches Ausdrucksvermögen
- Teamfähigkeit
- gute PC-Kenntnisse sowie eine positive Ausstrahlung
Haben wir Ihr Interesse geweckt?
Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung (Anschreiben, Lebenslauf, die letzten beiden Schulzeugnisse, ggf. Praktikumsnachweise) schriftlich oder per E-Mail (am besten als PDF-Dokument) an folgende Adresse:
Adam Rechtsanwälte
Rechtsanwalt Martin Karl
Echterdinger Straße 47
70794 Filderstadt
E-Mail: mailto:Ra-Karl@adam-rechtsanwaelte.de
01.02.2021 | Tourismus: OVG bestätigt Verbot touristischer Übernachtungen
Das OVG Berlin-Brandenburg hat das Verbot touristischer Übernachtungen in Berlin bestätigt. Gegen die in der Corona-Pandemie erlassene Regelung hatte sich eine Vermieterin von Ferienappartements gewendet. Hinsichtlich vermieteter Ferienwohnungen ging das Gericht nicht von einer unzulässigen Ungleichbehandlung im Vergleich zu ausschließlich selbstgenutzten Zweit- und Ferienwohnungen aus. Hiesige Gerichte werden das vermutlich ähnlich beurteilen.
04.01.2021 | MietR: Streitige Forderungen bei Kautionsabrechnung einbehalten!
Mit Urteil vom 24.07.2019 (Aktenzeichen VIII ZR 141/17) hat der BGH die bis dahin umstrittene Frage bejaht, ob der Vermieter nach Beendigung des Mietverhältnisses auch streitige Forderungen in die Kautionsabrechnung aufnehmen und wegen bestrittener Forderungen die Mietsicherheit einbehalten darf.
Dies entspreche auch dem beiderseitigen Interesse von Vermieter und Mieter, dass beendete Mietverhältnis – so schnell wie rechtlich und tatsächlich möglich – zu einem endgültigen Abschluss zu bringen.
Der BGH hat in dieser Entscheidung außerdem betont, dass in Fällen, in denen keine Frist zur Abrechnung über die Kaution vertraglich vereinbart worden ist, eine solche nicht allgemein bestimmt werden kann. Der Vermieter hat die Abrechnung demnach innerhalb angemessener, nicht allgemein bestimmbarer Frist gegenüber dem Mieter vorzunehmen.