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Aktuelle Informationen zu Gesetzesänderungen, Rechtsprechung und Rechtsentwicklungen.
01.11.2020 | Wir begrüßen unsere neue Kollegin Frau RAin Sonja Neitzel
Wir freuen uns ab 1. November 2020 unsere neue Kollegin, Frau Rechtsanwältin Sonja Neitzel willkommen zu heißen.
Frau Neitzel wird Ihre Interessen in verkehrsrechtlichen und zivilrechtlichen Angelegenheiten vertreten.
Unser Anspruch. Ihr Recht.
02.10.2020 | ArbR: Hinweispflicht auf Resturlaub
Kann der Jahresurlaub z.B. aus organisatorischen Gründen nicht vollständig vom Arbeitnehmer genommen werden, so können restliche Urlaubstage – nach Absprache mit dem Arbeitgeber – noch bis Ende März des Folgejahres genommen werden. Ab April verfallen dann die Urlaubstage aus dem letzten Jahr. Der Arbeitgeber war grundsätzlich nicht dazu verpflichtet, seine Mitarbeiter darauf hinzuweisen.
Der Europäische Gerichtshof hat dies nun anders beurteilt.
Dementsprechend entschieden die Richter am Bundesarbeitsgericht in einem aktuellen Fall. Ein Arbeitnehmer bekam die Resturlaubstage des Vorjahres auch nach dem ersten Quartal noch zugesprochen und durfte sie auch kumuliert nehmen, weil sein Arbeitgeber ihn nicht darauf hingewiesen hatte, dass diese verfallen (9 AZR 423/16, Urteil vom 19.02.2019).
Arbeitgeber sind also gut beraten wenn sie ihre Mitarbeiter zu Beginn eines Jahres schriftlich über deren Urlaubsanspruch informieren.
03.09.2020 | FamR: Unterhaltsreduzierung trotz Ehevertrag
Selbst wenn in einem Ehevertrag ein fester Unterhaltsbetrag vereinbart wurde, so kann der Unterhalt dennoch herabgesetzt werden. Dies hat der Bundesgerichtshof so entschieden.
Eheverträge modifizieren lediglich das bei Vertragsschluss geltende Gesetz. Wenn sich aber das Gesetz ändert, kann die Grundlage des Vertrages wegfallen.
Dies zeigt, dass die Vertragsfreiheit nicht völlig frei ist. Verträge müssen immer am geltenden Gesetz gemessen werden. Ändert sich das Gesetz, können auch die Regelungen eines Ehevertrags angepasst werden. Dies hat der BGH bestätigt.
Wäre ein Ehevertrag nach heutigem Recht anders geschlossen worden, als zu dem damals bei Vertragsschluss geltenden Recht, so kann Anpassung verlangt werden.