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Aktuelle Informationen zu Gesetzesänderungen, Rechtsprechung und Rechtsentwicklungen.

04.07.2019 | ErbR: Nutzungsentschädigung vom Miterben

Wohnt ein Miterbe in der Nachlass-Immobilie, so können die anderen Erben ihn zur Zahlung einer angemessenen Nutzungsentschädigung (Miete) auffordern.  

Zwar hat jedes Mitglied einer Erbengemeinschaft das Recht, Nachlassgegenstände, so auch eine Immobilie, entschädigungslos zu nutzen, soweit sich aus den §§ 2038, 741 ff. BGB nichts anderes ergibt, nach § 2038 Abs. 2 S. 1 BGB i.V.m. § 745 Abs. 2 BGB kann aber jedes Mitglied einer Erbengemeinschaft eine „dem Interesse aller Teilhaber nach billigem Ermessen entsprechende Verwaltung und Benutzung“ verlangen. Hierunter fällt auch die Geltendmachung einer Nutzungsentschädigung.

Voraussetzung für einen solchen Anspruch ist jedoch, dass von der Mehrheit der Erben ein Verlangen geäußert wird, die Benutzung und Verwaltung der Nachlass-Immobilie neu zu regeln. Nicht ausreichend ist eine bloße Zahlungsaufforderung an den Miterben. Die Mehrheit der Miterben muss somit zumindest einen Beschluss zur Benutzung und Verwaltung der Nachlass-Immobilie fassen, aus welchem sich ergibt, dass künftig auch eine Nutzungsentschädigung vom bewohnenden Erben mit Erben verlangt wird. Dieser Beschluss kann notfalls auch mündlich gefasst werden, da er nicht formbedürftig ist. 

Wolfram Mattern

06.06.2019 | FamR: Zuweisung eines Hundes nach der Trennung

Bei der Trennung zweier Ehegatten gilt es den gemeinsamen Haushalt aufzuteilen. Aber wer bekommt den gemeinsam angeschafften Hund? Die Vorschriften für Sachen sind nach dem BGB auch auf Tiere anzuwenden. anzuwenden. Haustiere können also ebenfalls als "Haushaltsgegenstände" im Sinne des Gesetzes bestimmt werden.  

Wenn keiner der getrennten Eheleute ein Alleineigentum an dem Hund beweisen kann, so gilt der Hund bei der Hausratsverteilung  als gemeinsames Eigentum.

Haushaltsgegenstände, die den Ehegatten gemeinsam gehören, werden zwischen ihnen nach den Grundsätzen der Billigkeit verteilt. Kommt keine Einigung zwischen den Ehegatten zustande (z.B. in Form eines Wechselmodells) entscheidet das Familiengericht. Dabei wird -  genauso wie bei Kindern - das Wohl des Hundes in den Vordergrund gestellt. Ausschlaggebend kann hier z.B. die Beibehaltung des gewohnten Umfeldes des Hundes sein.

Wolfram Mattern

03.05.2019 | VerkehrsR: Fahrer-Assistenzsystem als Mangel?

Moderne Autos können mithilfe einer Frontscheibenkamera Verkehrsschilder erkennen und in Verbindung mit den Kartendaten des Navigationssystems die Geschwindigkeit vorschriftsmäßig regeln.

Diese Funktion ist allerdings nicht immer fehlerfrei. Bei komplizierten Situationen ist das Assistenzsystem überfordert. Dies, so die aktuelle Rechtsprechung sei allerdings keinen Mangel des Fahrzeugs.

Bei einem Fahrer-Assistenzsystem kann beim heutigen Stand der Technik nicht erwartet werden, dass dies wie ein menschlicher Fahrer auf alle Besonderheiten vorausschauend reagiert. Solange das System nicht selbständig verkehrsordnungswidrige Fahrmanöver durchführt, liegt regelmäßig kein Mangel vor.

Ein Mangel lege jedoch dann vor, wenn die Sicherheit nicht gewährleistet ist, also wenn das Assistenzsystem die Verkehrsregeln verletzt. 

Thomas Lowski

Adam Rechtsanwälte
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