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Aktuelle Informationen zu Gesetzesänderungen, Rechtsprechung und Rechtsentwicklungen.
15.08.2018 | FILharmonie: Börse Deiner Zukunft 2018 - 23.10.2018
Unsere Stadtverwaltung Filderstadt bietet zusammen mit der Stadt Leinfelden-Echterdingen am 23.10.2018 in der FILharmonie Filderstadt die Börse deiner Zukunft an, um Schülerinnen und Schüler über nahegelegene Ausbildungsmöglichkeiten und Studiengänge zu informieren.
Unser Oberbürgermeister Christoph Traub bietet euch damit die Chance, euch ein genaues Bild von den Ausbildungsberufen und Studiengängen zu machen und um zu erfahren, welche Berufe zu euch passen.
Zudem bietet die Börse deiner Zukunft eine ideale Möglichkeit, mit Menschen aus den lokalen Unternehmen und Betrieben persönlich in Kontakt zu treten.
Auch wir, Adam Rechtsanwälte, freuen uns auf Euer Kommen und auf interessante Gespräche. Vielleicht ist damit der erste Schritt auf dem Weg der Bewerbung schon getan.
Weitere Infos könnt Ihr der Broschüre der Börse Deiner Zukunft 2018 entnehmen.
Liebe Grüße und bis bald
02.08.2018 | BauR: Architektenvertrag kann per Fax oder E-Mail gekündigt werden
Ein Werkvertrag kann grundsätzlich formlos gekündigt werden. Die Parteien können aber - was häufig geschieht - vereinbaren, dass die Kündigung des Vertragsverhältnisses der Schriftform bedarf. Dies setzt aber nicht zwingend ein postalisches Schreiben wie beispielsweise ein Einschreiben voraus. Die schriftliche Form ist auch bei telekommunikativer Übermittlung gewahrt.
Das Oberlandesgericht Frankfurt a.M. zählt hierzu aufgrund des inzwischen modernen technischen Standards und der mittlerweile weiten Verbreitung nicht nur das Telegramm oder Telefax, sondern auch die E-Mail und das Computerfax.
04.07.2018 | FamR: Geschiedene Rentner sollten Mutterrente beantragen
Die sog. Mütterrente (eigeführt im Juli 2014) hat auch Auswirkungen auf die Rente geschiedenen Väter. Mütter, die ihre Kinder vor dem 1. Januar 1992 geboren haben, bekommen einen Zuschlag von einem Entgeltpunkt pro Kind (ca. 30,00 € pro Monat) aus der Rentenkasse.
Waren die Kinder ehelich, steht dem geschiedenen Vater davon die Hälfte zu, wenn bei Scheidung der Versorgungsausgleich durch den Richter gesetzlich durchgeführt worden war. Deshalb sollten die Betroffenen im Rentenalter die alten Scheidungsbeschlüsse in jedem Fall noch einmal überprüfen lassen, falls mindestens 2 Kinder vor 1992 in der Ehe geboren wurden. Bei lediglich einem Kind ist der Grenzwert für eine Abänderung i.d.R. noch nicht erreicht.