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Aktuelle Informationen zu Gesetzesänderungen, Rechtsprechung und Rechtsentwicklungen.

03.12.2018 | FamR: Erhöhung des Kindesunterhaltes ab 01.01.2019

Zum 01.01.2019 ändert sich wieder die Düsseldorfer Tabelle für den Kindesunterhalt. Die Sätze sind insgesamt gestiegen. So beträgt der Mindestunterhalt für ein Kind im Alter von 0-5 Jahren künftig in 354 €, für Kinder im Alter von 6-11 Jahren 406 € und für Kinder im Alter von 12-17 Jahren 476 €. Abzuziehen ist wie auch bisher das hälftige Kindergeld. Ab dem 1. Juli 2019 beträgt das Kindergeld für das erste und zweite Kind 204 €, für das dritte Kind 210 € und ab dem vierten Kind 235 €.

Was ist die Düsseldorfer Tabelle?

Sie umfasst den gesamten Lebensbedarf des Kindes in Zahlen ausgedrückt. Insbesondere ist mit diesem Barunterhalt abgegolten die Kosten für den allgemeinen Lebensbedarf, wozu u.a. die Kosten für Ernährung, Bekleidung, Körper- und Gesundheitspflege, Haushaltssachen, Unterkunft, Heizung, Beleuchtung, sportliche und musische sowie sonstige Freizeitinteressen, Schulbedarf, Urlaubs- und Taschengeld zählen, die Kosten für Krankheitsvorsorge, mithin die Kosten für Kranken- und Pflegeversicherung, soweit das Kind nicht bei einem Elternteil mitversichert ist, die Kosten der Erziehung und einer angemessenen Ausbildung.

Weitergehende Kosten des Kindes, die monatlich immer wiederkehren wie Mehrbedarf oder einmalig hohe Kosten wie Sonderbedarf können zusätzlich geltend gemacht werden. Die Rechtsprechung hierzu ist vielfältig.

Gerne berät Sie unser kompetentes Familienrechtsteam hierzu im Einzelnen.

Sandra Haug

01.11.2018 | ErbR: Testamentvollstrecker verkauft Immobilien an sich selbst

Die Eltern von vier Kindern hatten in ihrem Testament ihre Tochter als Testamentsvollstreckerin benannt und sie von allen Beschränkungen befreit, sodass es der Tochter auch möglich sein sollte Rechtsgeschäfte mit sich selber zu tätigen. Die Tochter verkaufte nach dem Tod der Eltern eine Immobilie an sich selbst. Den Kaufpreis ließ sie vorher durch ein eigens in Auftrag gegebenes Gutachten schätzen.

Die Geschwister protestierten allerdings, da der Kaufpreis für die Immobilie zu niedrig sei. Dies belegte ein nunmehr eingeholtes Zweitgutachten der Geschwister. Das Grundbuchamt wollte daraufhin die Eintragung der Tochter im Grundbuch als Eigentümerin nicht vornehmen, weswegen die Tochter vor Gericht zog.

Das OLG führte in seiner Entscheidung aus, dass es dem Grundbuchamt bei Immobiliengeschäften durch einen Testamentsvollstrecker zwar obliege nachzuprüfen, ob eine (auch nur zum Teil) unentgeltliche – und damit unzulässige – Verfügung durch den Testamentsvollstrecker vorliege. Erforderlich für eine solche unzulässige Verfügung sei jedoch, dass der Testamentsvollstrecker subjektiv das Fehlen oder die Ungleichwertigkeit der Gegenleistung erkannt hat oder bei ordnungsgemäßer Verwaltung hätte erkennen müssen. Die Tochter habe sich aber im vorliegenden Fall, so das OLG, auf das von ihr selber eingeholte Sachverständigengutachten verlassen können, weswegen Sie zulässigerweise verfügen durfte und daher rechtmäßig neue Eigentümerin wurde.

Wolfram Mattern 

07.10.2018 | FILharmonie: Börse Deiner Zukunft 2018 - 23.10.2018

Unsere Stadtverwaltung Filderstadt bietet zusammen mit der Stadt Leinfelden-Echterdingen am 23.10.2018 in der FILharmonie Filderstadt die Börse deiner Zukunft an, um Schülerinnen und Schüler über nahegelegene  Ausbildungsmöglichkeiten und Studiengänge zu informieren.  

Unser Oberbürgermeister Christoph Traub bietet euch damit die Chance, euch ein genaues Bild von den Ausbildungsberufen und Studiengängen zu machen und um zu erfahren, welche Berufe zu euch passen.

Zudem bietet die Börse deiner Zukunft eine ideale Möglichkeit, mit Menschen aus den lokalen Unternehmen und Betrieben persönlich in Kontakt zu treten.

Auch wir, Adam Rechtsanwälte, freuen uns auf Euer Kommen und auf interessante Gespräche. Vielleicht ist damit der erste Schritt auf dem Weg der Bewerbung schon getan.

Weitere Infos könnt Ihr der Broschüre der Börse Deiner Zukunft 2018 entnehmen.

Liebe Grüße und bis bald

Sandra Haug

Adam Rechtsanwälte
Echterdinger Straße 47
70794 Filderstadt
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