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Aktuelle Informationen zu Gesetzesänderungen, Rechtsprechung und Rechtsentwicklungen.
06.06.2019 | FamR: Zuweisung eines Hundes nach der Trennung
Bei der Trennung zweier Ehegatten gilt es den gemeinsamen Haushalt aufzuteilen. Aber wer bekommt den gemeinsam angeschafften Hund? Die Vorschriften für Sachen sind nach dem BGB auch auf Tiere anzuwenden. anzuwenden. Haustiere können also ebenfalls als "Haushaltsgegenstände" im Sinne des Gesetzes bestimmt werden.
Wenn keiner der getrennten Eheleute ein Alleineigentum an dem Hund beweisen kann, so gilt der Hund bei der Hausratsverteilung als gemeinsames Eigentum.
Haushaltsgegenstände, die den Ehegatten gemeinsam gehören, werden zwischen ihnen nach den Grundsätzen der Billigkeit verteilt. Kommt keine Einigung zwischen den Ehegatten zustande (z.B. in Form eines Wechselmodells) entscheidet das Familiengericht. Dabei wird - genauso wie bei Kindern - das Wohl des Hundes in den Vordergrund gestellt. Ausschlaggebend kann hier z.B. die Beibehaltung des gewohnten Umfeldes des Hundes sein.
03.05.2019 | VerkehrsR: Fahrer-Assistenzsystem als Mangel?
Moderne Autos können mithilfe einer Frontscheibenkamera Verkehrsschilder erkennen und in Verbindung mit den Kartendaten des Navigationssystems die Geschwindigkeit vorschriftsmäßig regeln.
Diese Funktion ist allerdings nicht immer fehlerfrei. Bei komplizierten Situationen ist das Assistenzsystem überfordert. Dies, so die aktuelle Rechtsprechung sei allerdings keinen Mangel des Fahrzeugs.
Bei einem Fahrer-Assistenzsystem kann beim heutigen Stand der Technik nicht erwartet werden, dass dies wie ein menschlicher Fahrer auf alle Besonderheiten vorausschauend reagiert. Solange das System nicht selbständig verkehrsordnungswidrige Fahrmanöver durchführt, liegt regelmäßig kein Mangel vor.
Ein Mangel lege jedoch dann vor, wenn die Sicherheit nicht gewährleistet ist, also wenn das Assistenzsystem die Verkehrsregeln verletzt.
Thomas Lowski
01.04.2019 | TierR: Halter haften für ihre Esel
Das Landgericht Gießen hat einen Eselhalter zur Zahlung von Schadensersatz in Höhe von über 5.000 Euro verurteilt. Sein Tier hatte das Heck eines teuren Sportwagens angeknabbert und dabei unter anderem den Lack beschädigt.
Eine Gegenüberstellung des Esels mit dem Sportwagen brachte den Beweis. Erneut zeigte der Esel reges Interesse an dem orangenen Flitzer. Offenbar hatte das Tier den Sportwagen mit einer Karotte verwechselt.
