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Aktuelle Informationen zu Gesetzesänderungen, Rechtsprechung und Rechtsentwicklungen.

01.09.2017 | VertragsR: Schnäppchen bleibt Schnäppchen

Ersteigert man ein Schnäppchen im Internet-Auktionshaus Ebay, darf man es behalten – auch wenn der Verkäufer den Preis zu niedrig findet. 

Das Amtsgericht München hatte einen Fall zu entscheiden, bei welchem ein gebrauchter Kleinbus „Mitsubishi L300“ für 100,00 € versteigert wurde. Der Verkäufer wollte den Wagen nicht übereignen, weil er die Auktion „aus Versehen“ zum Startpreis von einem Euro eingestellt habe.

Die Richter sahen es anders: Der Kaufvertrag ist gültig. Verkäufer müssen damit rechnen, einen Preis unter Wert zu erzielen.

Eberhard Scheuring

01.08.2017 | MietR: Kuriose Entscheidung: Baum auf Balkon muss weg!

Das LG München I bestätigte mit Beschluss vom 08.11.2016  (Az.: 31 S 12371/16) den Anspruch einer Vermieterin auf Beseitigung eines auf einem Balkon gepflanzten Baumes. Der Mieter einer im dritten und letzten Stock gelegenen Wohnung hatte einen Bergahornbaum in Erde direkt auf dem Boden seiner Loggia gepflanzt und mit Stahlseilen an der Hauswand verankert. Ein Bergahorn kann eine Höhe von 40 m und einen Stammdurchmesser von 2 m erreichen und ist darüber hinaus ein sogenannter Tiefwurzler. 

Das Amtsgericht hatte den Mieter zur Beseitigung des Baumes verurteilt, da kein vertragsgemäßer Gebrauch der Mietsache i.S.v. § 535 Abs. 1 BGB vorliege und von dem Baum eine Gefahr ausgehe. Außerdem verändere der schon über das Dach hinaus ragende Baum das Erscheinungsbild des Hauses. 

Das LG München I schloss sich im Berufungsverfahren dieser Auffassung an, betonte jedoch, dass bei der Frage nach Grenzen des vertragsgemäßen Gebrauchs stets eine Abwägung der unterschiedlichen Interessen im Einzelfall vorgenommen werden müsse.

Martin Karl

04.07.2017 | FamR: Mitspracherecht der Kinder beim Obhutswechsel der Eltern

Sind Kleinkinder üblicherweise noch nicht in der Lage, sich einen eigenen Willen zu bilden, so kommt dem Kindeswillen mit zunehmenden Alter und Einsichtfähigkeit des Kindes vermehrt Bedeutung zu. 

Die Selbstbestimmtheit der Kinder hat jedenfalls dann Gewicht, wenn das Kind seinen Willen nachvollziehbar und ohne festgestellte Beeinflussung geäußert hat und beide Eltern annähernd über eine gleiche Erziehungseignung verfügen.

So war das Bundesverfassungsgericht dem Wunsch eines „überdurchschnittlich entwickelten“ 11-jährigen Jungen, künftig beim Vater zu leben, nachgekommen. Diese zu begrüßende Entscheidung stärkt das Mitspracherecht der Kinder in Aufenthaltsbestimmungsrechtsverfahren.

Wolfram Mattern

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