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Aktuelle Informationen zu Gesetzesänderungen, Rechtsprechung und Rechtsentwicklungen.

08.10.2023 | UPDATE - Betriebsausflug


Am Freitag den 13.10.2023 schließt unsere Kanzlei bereits um 11:30 Uhr aufgrund eines Betriebsausflugs.

Ab Montag den 16.10.2023 stehen wir Ihnen wieder zu unseren üblichen Öffnungszeiten zur Verfügung.

Vielen Dank.

Adam - Rechtsanwälte

01.09.2023 | Stellenangebot: Rechtsanwalt/Rechtsanwältin im Familienrecht

Rechtsanwalt/Rechtsanwältin (w/m/d)

Als stetig wachsende Kanzlei im Raum Stuttgart suchen wir eine neue Anwaltskollegin/ einen neuen Anwaltskollegen, um unserer Team aus aktuell elf Anwälten zu unterstützen (Vollzeit oder Teilzeit).

Insbesondere im Rechtsgebiet des Familienrechts benötigen wir Unterstützung. 

Eine bereits bestehende Fachanwaltschaft im Familienrecht wäre wünschenswert, ist allerdings nicht zwingend erforderlich, sofern die Bereitschaft zum Erwerb des Fachanwaltstitels für Familienrecht besteht. 

Neben dem Familienrecht kann auf Wunsch gerne auch ein weiteres Rechtsgebiet bearbeitet werden.

Ein guter fachlicher und menschlicher Umgang im Team, eine selbständige digitalisierte Arbeitsweise mit modernsten Arbeitsmitteln und gute berufliche Entwicklungsmöglichkeiten mit attraktiven Verdienst- und Aufstiegsmöglichkeiten sind Ihnen wichtig - dann sind Sie bei uns genau richtig!

Auch Berufseinsteiger die planen sich langfristig zu spezialisieren dürfen sich gerne bewerben. Eine unterstützende Einarbeitung durch die Anwaltskollegen ist bei uns selbstverständlich.

Wir freuen uns sehr über Ihre vertrauliche telefonische Kontaktaufnahme und/oder die Übersendung Ihrer Unterlagen für die Position eines Rechtsanwaltes/in (m/w/d) an:

wolfram.mattern@adam-rechtsanwaelte.de

02.08.2023 | FamR: Der Hund bei Trennung

Verteilung von Hunden im Rahmen der Hausratsteilung

Grundsätzlich stellt sich immer wieder die Frage, wie die als Haustiere gehaltene Hunde im Rahmen einer Trennung zu verteilen sind.

Beachtenswert ist insoweit der Beschluss des OLG Nürnberg vom 20.12.2016. Hier wurde festgehalten dass als Haustiere gehaltene Hunde auch Haushaltsgegenstände im Sinne von § 1361 Buchst. a BGB sind. Bei der Entscheidung über die Zuweisung von Haustieren im Rahmen des § 1361 Buchst. a BGB sind das Affektionsinteresse der Beteiligten, die praktizierte Sorge für das Tier und Gesichtspunkte des Tierschutzes – insbesondere die Versorgung und Betreuung des Tieres, aber auch das Zusammenleben mehrerer Tiere in einem Rudel – zu berücksichtigen.

Sandra Haug

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