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Aktuelle Informationen zu Gesetzesänderungen, Rechtsprechung und Rechtsentwicklungen.
01.09.2023 | Stellenangebot: Rechtsanwalt/Rechtsanwältin im Familienrecht
Rechtsanwalt/Rechtsanwältin (w/m/d)
Als stetig wachsende Kanzlei im Raum Stuttgart suchen wir eine neue Anwaltskollegin/ einen neuen Anwaltskollegen, um unserer Team aus aktuell elf Anwälten zu unterstützen (Vollzeit oder Teilzeit).
Insbesondere im Rechtsgebiet des Familienrechts benötigen wir Unterstützung.
Eine bereits bestehende Fachanwaltschaft im Familienrecht wäre wünschenswert, ist allerdings nicht zwingend erforderlich, sofern die Bereitschaft zum Erwerb des Fachanwaltstitels für Familienrecht besteht.
Neben dem Familienrecht kann auf Wunsch gerne auch ein weiteres Rechtsgebiet bearbeitet werden.
Ein guter fachlicher und menschlicher Umgang im Team, eine selbständige digitalisierte Arbeitsweise mit modernsten Arbeitsmitteln und gute berufliche Entwicklungsmöglichkeiten mit attraktiven Verdienst- und Aufstiegsmöglichkeiten sind Ihnen wichtig - dann sind Sie bei uns genau richtig!
Auch Berufseinsteiger die planen sich langfristig zu spezialisieren dürfen sich gerne bewerben. Eine unterstützende Einarbeitung durch die Anwaltskollegen ist bei uns selbstverständlich.
Wir freuen uns sehr über Ihre vertrauliche telefonische Kontaktaufnahme und/oder die Übersendung Ihrer Unterlagen für die Position eines Rechtsanwaltes/in (m/w/d) an:
02.08.2023 | FamR: Der Hund bei Trennung
Verteilung von Hunden im Rahmen der Hausratsteilung
Grundsätzlich stellt sich immer wieder die Frage, wie die als Haustiere gehaltene Hunde im Rahmen einer Trennung zu verteilen sind.
Beachtenswert ist insoweit der Beschluss des OLG Nürnberg vom 20.12.2016. Hier wurde festgehalten dass als Haustiere gehaltene Hunde auch Haushaltsgegenstände im Sinne von § 1361 Buchst. a BGB sind. Bei der Entscheidung über die Zuweisung von Haustieren im Rahmen des § 1361 Buchst. a BGB sind das Affektionsinteresse der Beteiligten, die praktizierte Sorge für das Tier und Gesichtspunkte des Tierschutzes – insbesondere die Versorgung und Betreuung des Tieres, aber auch das Zusammenleben mehrerer Tiere in einem Rudel – zu berücksichtigen.
04.07.2023 | Kurioses: Luftgitarre spielen ist kein Paartanz!
Aus der Reihe der etwas kurioseren Fälle entschied das OLG Hamm Folgendes:
1. Verletzt jemand einen anderen dadurch, dass er beim Luftgitarre Spielen das Gleichgewicht verliert, weil er sich dabei zu weit über einen Mitspieler gebeugt hat, und schließlich auf ihn gefallen ist, haftet er dem Verletzten aus § 843 BGB, denn er ist für das die Sturzgefahr begründende Verhalten verantwortlich. Die Sorgfaltsanforderung sind anders geartet als bei der Teilnahme an Gesellschafstänzen.
2. Eine Einwilligung des Verletzten in ein mit dem Luftgitarre Spielen verbundenes Verletzungsrisiko kommt nicht in Betracht, wenn eine gemeinsame Darbietung nicht abgesprochen war.
Übrigens war das Landgericht Paderborn in seinem vorherigen Urteil der Ansicht, dass es sich beim Luftgitarre spielen um Tanzen handelt. Darauf wollte sich das OLG Hamm nicht festlegen, stellte aber fest, dass es sich zumindest um keinen Paartanz handelt. In der folgenden Begründung konnte sich das OLG Hamm nicht den Wortwitz verkneifen, dass der Luftgitarrenspieler zumindest „aus der Reihe tanzt“ und er somit besondere Anforderung an die Beibehaltung des Gleichgewichts stellen und damit die dafür erforderliche Körperbeherrschung gewährleisten muss.
Wer also gerne auf Hochzeiten Luftgitarre spielt, sollte sich seiner Körperbeherrschung sicher sein.