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Aktuelle Informationen zu Gesetzesänderungen, Rechtsprechung und Rechtsentwicklungen.

07.07.2025 | FamR: Keine Ehe, kein Zugewinnausgleich?

Grundsätzlich findet eine Vermögensauseinandersetzung nur bei der Trennung von Ehegatten statt. In manchen Fällen kann aber auch bei einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft ein Vermögensausgleich geschuldet sein.

Spart einer, oder auch beide auf ein Konto eines der Partner Geld an, so kann bei Trennung unter bestimmten Voraussetzungen der hälftige Betrag vom anderen Partner herausverlangt werden.

Voraussetzung ist, dass die Lebenspartner eine (hälftige) Bruchteilsberechtigung (§ 742 BGB) an einer Kontoforderung vereinbart hatten. Eine derartige Vereinbarung muss nicht schriftlich oder mündlich geschlossen werden, sondern ist schlicht anzunehmen, wenn die eingezahlten Beträge einen gemeinsamen Zweck verfolgten.

Sollte das Geld z.B. der Unterhaltung oder Renovierung einer Eigentumswohnung, an der beide Miteigentum von 1/2 haben, dienen, so ist das Sparguthalben bei Trennung zu teilen. 

 

Wolfram Mattern

02.06.2025 | MietR: Kein Widerrufsrecht des Mieters bei Zustimmung zur Mieterhöhung

Hat der Mieter infolge eines Mieterhöhungsverlangens des Vermieters seine Zustimmung zur Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete erklärt, so steht ihm für diese Erklärung kein Widerrufsrecht zu. Die maßgeblichen Vorschriften der §§ 558 Abs. 1, 558a Abs. 1 BGB sind nach Auffassung des Bundesgerichtshofs vom Anwendungsbereich des Verbraucherwiderrufs bei Fernabsatzverträgen nicht erfasst. 

Martin Karl

26.05.2025 | Stellenangebot: Auszubildende/n als Rechtsanwaltsfachangestellte/r (w/m/d)

Auszubildende/n als Rechtsanwaltsfachangestellte/r (w/m/d)

Wir suchen zum 01.09.2025 eine/n engagierten Auszubildenden als Rechtsanwaltsfachangestellten (w/m/d).

Wir sind eine Anwaltskanzlei mit einem Team von derzeit 11 Rechtsanwälten und zählen zu einer der größten und renommiertesten Anwaltskanzleien im Filder-Raum.

Wenn du Interesse an einem abwechslungsreichen Job hast, wenn ich Themen wie Recht, Wirtschaft Rechnungswesen sowieso beruflich interessieren, dann bist wir uns genau richtig.

Einzige Voraussetzung sind ein guter Schulabschluss (mindestens mittlere Reife), sehr gutes Deutsch in Wort und Schrift sowie gute PC-Kenntnisse.

Wir freuen uns sehr über Deine telefonische Kontaktaufnahme und/oder die Übersendung Deiner Unterlagen für die Ausbildungsstelle als Rechtsanwaltsfachangestellten (w/m/d) an:

juergen.klotz@adam-rechtsanwaelte.de

 

 

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