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Aktuelle Informationen zu Gesetzesänderungen, Rechtsprechung und Rechtsentwicklungen.
28.04.2025 | Wir suchen: Rechtsanwaltsfachangestellte/r (w/m/d)
Rechtsanwaltsfachangestellte/r (w/m/d)
Wir sind eine Anwaltskanzlei mit einem Team von derzeit 11 Rechtsanwälten und zählen zu einer der größten und renommiertesten Anwaltskanzleien im Filder-Raum.
Wir suchen ab dem 01.08.2025 eine/n engagierte/n Rechtsanwaltsfachangestellte/n (w/m/d).
Wir freuen uns sehr über Ihre telefonische Kontaktaufnahme und/oder die Übersendung Ihrer Bewerbungsunterlagen als Rechtsanwaltsfachangestellte/n (w/m/d) an:
juergen.klotz@adam-rechtsanwaelte.de
21.03.2025 | Stellenangebot: Fachanwalt/Fachanwältin für Familienrecht
Rechtsanwalt/Rechtsanwältin (w/m/d)
Als stetig wachsende Kanzlei im Raum Stuttgart suchen wir eine neue Anwaltskollegin/ einen neuen Anwaltskollegen, um unserer Team aus aktuell elf Anwälten zu unterstützen (Vollzeit oder Teilzeit).
Insbesondere im Rechtsgebiet des Familienrechts benötigen wir Unterstützung.
Eine bereits bestehende Fachanwaltschaft im Familienrecht wäre wünschenswert, ist allerdings nicht zwingend erforderlich, sofern die Bereitschaft zum Erwerb des Fachanwaltstitels für Familienrecht besteht.
Neben dem Familienrecht kann auf Wunsch gerne auch ein weiteres Rechtsgebiet bearbeitet werden.
Ein guter fachlicher und menschlicher Umgang im Team, eine selbständige digitalisierte Arbeitsweise mit modernsten Arbeitsmitteln und gute berufliche Entwicklungsmöglichkeiten mit attraktiven Verdienst- und Aufstiegsmöglichkeiten sind Ihnen wichtig - dann sind Sie bei uns genau richtig!
Auch Berufseinsteiger die planen sich langfristig zu spezialisieren dürfen sich gerne bewerben. Eine unterstützende Einarbeitung durch die Anwaltskollegen ist bei uns selbstverständlich.
Wir freuen uns sehr über Ihre vertrauliche telefonische Kontaktaufnahme und/oder die Übersendung Ihrer Unterlagen für die Position eines Rechtsanwaltes/in (m/w/d) an:
wolfram.mattern@adam-rechtsanwaelte.de
03.02.2025 | WEG-R: Eigenmächtigen Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum
Nach einem Urteil des BGH vom 14.06.2019 (Aktenzeichen V ZR 254/17) steht dem Wohnungseigentümer, der eigenmächtig Instandsetzungs- und Instandhaltungsarbeiten am Gemeinschaftseigentum durchführt, kein Ersatzanspruch zu.
Dies gilt auch dann, wenn die von dem Wohnungseigentümer durchgeführte Maßnahme ohnehin hätte vorgenommen werden müssen und wenn er sie in der irrigen Annahme durchgeführt hat, er habe diese als Sondereigentümer auf eigene Kosten vorzunehmen.
