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Aktuelle Informationen zu Gesetzesänderungen, Rechtsprechung und Rechtsentwicklungen.
01.11.2017 | ErbR: Unvererblicher Anspruch aus Persönlichkeitsrechtsverletzung
Leitsatz: BGH, Urteil vom 29.11.2016, Az. VI ZR 530/15
Der Anspruch auf Geldentschädigung wegen Persönlichkeitsrechtsverletzung ist grundsätzlich nicht vererblich. Dies hatte der BGH nunmehr zu entscheiden.
Die Erbin einer gesetzlich krankenversicherten Patientin kann von der Krankenkasse keine immaterielle Entschädigung wegen einer Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts der Patientin durch die Verwendung eines schriftlichen, die Patientin betreffenden, unzureichend anonymisierten sozialmedizinischen Gutachtens mit personenbezogenen Daten in anderen sozialgerichtlichen Verfahren verlangen.
Thomas Lowski
03.10.2017 | FamR: Verteilung von Hunden im Rahmen der Hausratsteilung
Verteilung von Hunden im Rahmen der Hausratsteilung
Grundsätzlich stellt sich immer wieder die Frage, wie die als Haustiere gehaltene Hunde im Rahmen einer Trennung zu verteilen sind.
Beachtenswert ist insoweit der Beschluss des OLG Nürnberg vom 20.12.2016. Hier wurde festgehalten dass als Haustiere gehaltene Hunde auch Haushaltsgegenstände im Sinne von § 1361 Buchst. a BGB sind. Bei der Entscheidung über die Zuweisung von Haustieren im Rahmen des § 1361 Buchst. a BGB sind das Affektionsinteresse der Beteiligten, die praktizierte Sorge für das Tier und Gesichtspunkte des Tierschutzes – insbesondere die Versorgung und Betreuung des Tieres, aber auch das Zusammenleben mehrerer Tiere in einem Rudel – zu berücksichtigen.
01.09.2017 | VertragsR: Schnäppchen bleibt Schnäppchen
Ersteigert man ein Schnäppchen im Internet-Auktionshaus Ebay, darf man es behalten – auch wenn der Verkäufer den Preis zu niedrig findet.
Das Amtsgericht München hatte einen Fall zu entscheiden, bei welchem ein gebrauchter Kleinbus „Mitsubishi L300“ für 100,00 € versteigert wurde. Der Verkäufer wollte den Wagen nicht übereignen, weil er die Auktion „aus Versehen“ zum Startpreis von einem Euro eingestellt habe.
Die Richter sahen es anders: Der Kaufvertrag ist gültig. Verkäufer müssen damit rechnen, einen Preis unter Wert zu erzielen.