Bleiben Sie informiert!

Aktuelle Informationen zu Gesetzesänderungen, Rechtsprechung und Rechtsentwicklungen.

04.04.2017 | FamR: Urlaub mit dem Kind im Ausland

Bei der Urlaubsreise mit dem gemeinsamen Kind in das Ausland stellt sich bei getrenntlebenden Eltern häufig die Frage, ob die Zustimmung des anderen zu dieser Reise erforderlich ist.

Der Zustimmung des anderen Elternteils bedarf es dann, wenn die Auslandsreise eine  „Angelegenheit der elterlichen Sorge von erheblicher Bedeutung“ ist. Dies kann nur angenommen werden, wenn von der Reise eine konkrete Gefahr für das Kind ausgeht. Dies ist bei gewöhnlichen Urlaubsreisen regelmäßig nicht der Fall.

Die Rechtsprechung beurteilt dies allerdings anders, wenn die konkrete Gefahr besteht, dass der Elternteil vorhat das Kind ins Ausland (etwa in sein Heimatland) zu entführen.  Gleiches gilt für Reisen in politische Krisengebiete mit kriegsähnlichen Zuständen oder in Länder mit Sicherheitswarnung des Auswärtigen Amts. Auch hier besteht eine konkrete Gefahr für das Kind. Einige Gerichte setzten die Hürde aber auch niedriger. Etwa bei weiten Auslandsreisen in einen dem Kind nicht vertrauten, fremden Kulturkreis.

Handelt es sich allerdings um eine Urlaubsreise ins europäische Ausland mit stabilen politischen und wirtschaftlichen Verhältnissen, ist die Zustimmung des anderen Elternteils nicht einzuholen. Wo und in welcher Form diese Urlaubszeit dann verbracht wird, obliegt allein im Ermessen des reisenden Elternteils.

03.03.2017 | ReiseR: Ihre Rechte bei überbuchten Flügen!

Vor Kurzem wurde ein Passagier gewaltsam aus einem United-Airlines-Flug gezerrt, weil die Maschine überbucht war. Welche Rechte haben Sie in einem solchen Fall?

Bei überbuchten Flügen sind hier die Rechte von Passagieren durch eine EU-Verordnung geregelt. Diese greift immer dann, wenn der Fluggast von einem Flughafen innerhalb der EU abfliegt oder mit einer europäischen Airline in ein europäisches Land reist.

Bei einer Nichtbeförderung haben Fluggäste dann nicht nur Anspruch auf eine Erstattung des Ticketpreises oder einen Ersatzflug, sondern auch auf eine Schadenersatzpauschale je nach Flugdistanz zwischen 250 und 600 €, wenn es zu einer Verspätung von mehr als 2-8 Stunden kommt.

Romy Frias

01.03.2017 | Teamverstärkung: Neue Fachanwältin für Familienrecht

Wir freuen uns ab April unsere neue Fachanwältin für Familienrecht, Frau RAin Romy Besu, in unserem Team begrüßen zu dürfen.

Rechtsanwältin Besu tritt in die Fußstapfen unserer ausscheidenden Kollegin Petra Vetter, welche künftig in der Metzinger Straße 40 in 70794 Filderstadt praktizieren wird.

Frau RAin Besu wird uns im Familienrecht sowie im Reiserecht, Jugendstrafrecht und Tierrecht unterstützen.

Unser Anspruch. Ihr Recht.

Adam Rechtsanwälte
Echterdinger Straße 47
70794 Filderstadt
info@adam-rechtsanwaelte.de
Telefon 0711 70887-0
Telefax 0711 70887-11
Öffnungszeiten
Montag - Donnerstag:
08:00 - 12:00 und 13:00 - 17:00 Uhr
Freitag:
08:00 - 12:00 und 13:00 - 14:30 Uhr

Unser Anspruch.
Ihr Recht.