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Aktuelle Informationen zu Gesetzesänderungen, Rechtsprechung und Rechtsentwicklungen.

01.03.2017 | Teamverstärkung: Neue Fachanwältin für Familienrecht

Wir freuen uns ab April unsere neue Fachanwältin für Familienrecht, Frau RAin Romy Besu, in unserem Team begrüßen zu dürfen.

Rechtsanwältin Besu tritt in die Fußstapfen unserer ausscheidenden Kollegin Petra Vetter, welche künftig in der Metzinger Straße 40 in 70794 Filderstadt praktizieren wird.

Frau RAin Besu wird uns im Familienrecht sowie im Reiserecht, Jugendstrafrecht und Tierrecht unterstützen.

Unser Anspruch. Ihr Recht.

03.02.2017 | KaufR: Frist zur Nacherfüllung

Der BGH hat neuerdings die Anforderungen an die Fristsetzung zur Nacherfüllung gemäß § 323 Abs. 1 BGB und § 281 Abs. 1 Satz 1 BGB bei einer mangelhaften Kaufsache präzisiert und entschieden.

Es  genügt, wenn der Käufer durch das Verlangen nach sofortiger, unverzüglicher oder umgehender Leistung oder durch vergleichbare Formulierungen deutlich macht, dass dem Verkäufer für die Erfüllung nur ein begrenzter Zeitraum zur Verfügung steht.

Der Angabe eines bestimmten Zeitraums oder eines bestimmten (End-) Termins bedürfe es dabei nicht.

Martin Karl

01.01.2017 | FamR: Erhöhung des Kindesunterhaltes ab 01.01.2017

Neue Düsseldorfer Tabelle ab 1.1.2017

Zum 1.1.2017 ändert sich wieder die Düsseldorfer Tabelle für den Kindesunterhalt. Die Sätze sind insgesamt gestiegen. Abzuziehen ist wie auch bisher das anteilige Kindergeld, welches ebenfalls erhöht wurde für das erste und zweite Kind auf Euro 192 und für das dritte Kind auf Euro 198 pro Monat.

Was ist die Düsseldorfer Tabelle?

Sie umfasst den gesamten Lebensbedarf des Kindes in Zahlen ausgedrückt. Insbesondere ist mit diesem Barunterhalt abgegolten die Kosten für den allgemeinen Lebensbedarf, wozu u.a. die Kosten für Ernährung, Bekleidung, Körper- und Gesundheitspflege, Haushaltssachen, Unterkunft, Heizung, Beleuchtung, sportliche und musische sowie sonstige Freizeitinteressen, Schulbedarf, Urlaubs- und Taschengeld zählen, die Kosten für Krankheitsvorsorge, mithin die Kosten für Kranken- und Pflegeversicherung, soweit das Kind nicht bei einem Elternteil mitversichert ist, die Kosten der Erziehung und einer angemessenen Ausbildung.

Weitergehende Kosten des Kindes, die monatlich immer wiederkehren wie Mehrbedarf oder einmalig hohe Kosten wie Sonderbedarf können zusätzlich geltend gemacht werden. Die Rechtsprechung hierzu ist vielfältig.

Gerne berät Sie unser kompetentes Familienrechtsteam hierzu im Einzelnen.

Sandra Haug

Adam Rechtsanwälte
Echterdinger Straße 47
70794 Filderstadt
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Telefon 0711 70887-0
Telefax 0711 70887-11

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Montag - Freitag:
08:00 - 12:00 und 13:00 - 17:00 Uhr

Unser Anspruch.
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