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04.04.2016 | FamR: "Mit Handschellen zum Vaterschaftstest"

Verweigert ein potentieller Vater einen Vaterschaftstest, kann die Mutter den mutmaßlichen Erzeuger ihres Kindes per Gerichtsbeschluss zum Test zwingen.

Stellt die Mutter beim Familiengericht einen Antrag auf Feststellung der Vaterschaft, so wird ein Abstammungsgutachten erstellt. In diesem Falle ist der Mann zum Vaterschaftstest verpflichtet.

Will er keine Speichelprobe abgeben, kann er seitens des Gerichts hierzu gezwungen werden. Notfalls begleitet ihn die Polizei zum Labortermin.

Wird die Vaterschaft bestätigt, muss der Vater für den Unterhalt des Kindes aufkommen. Das Kind wird damit auch automatisch zum gesetzlichen Erben des Vaters.

Von heimlichen Vaterschaftstests ist abzuraten, da sie gegen das Gendiagnostikgesetz verstoßen. Heimliche Tests können mit einer Geldstrafe von bis zu 5.000 Euro geahndet werden.

Wolfram Mattern

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