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04.07.2023 | Kurioses: Luftgitarre spielen ist kein Paartanz!
Aus der Reihe der etwas kurioseren Fälle entschied das OLG Hamm Folgendes:
1. Verletzt jemand einen anderen dadurch, dass er beim Luftgitarre Spielen das Gleichgewicht verliert, weil er sich dabei zu weit über einen Mitspieler gebeugt hat, und schließlich auf ihn gefallen ist, haftet er dem Verletzten aus § 843 BGB, denn er ist für das die Sturzgefahr begründende Verhalten verantwortlich. Die Sorgfaltsanforderung sind anders geartet als bei der Teilnahme an Gesellschafstänzen.
2. Eine Einwilligung des Verletzten in ein mit dem Luftgitarre Spielen verbundenes Verletzungsrisiko kommt nicht in Betracht, wenn eine gemeinsame Darbietung nicht abgesprochen war.
Übrigens war das Landgericht Paderborn in seinem vorherigen Urteil der Ansicht, dass es sich beim Luftgitarre spielen um Tanzen handelt. Darauf wollte sich das OLG Hamm nicht festlegen, stellte aber fest, dass es sich zumindest um keinen Paartanz handelt. In der folgenden Begründung konnte sich das OLG Hamm nicht den Wortwitz verkneifen, dass der Luftgitarrenspieler zumindest „aus der Reihe tanzt“ und er somit besondere Anforderung an die Beibehaltung des Gleichgewichts stellen und damit die dafür erforderliche Körperbeherrschung gewährleisten muss.
Wer also gerne auf Hochzeiten Luftgitarre spielt, sollte sich seiner Körperbeherrschung sicher sein.
01.06.2023 | WEG-R: Wohnungseigentumsrecht - 2. Aufl. erschienen!
Sind Sie bereits glücklicher Wohnungseigentümer?
Oder wollen Sie es erst noch werden?
Egal – auf alle Fälle ist es sinnvoll, sich rechtzeitig mit dem Thema Wohnungseigentumsrecht und allem was noch dahintersteckt auseinanderzusetzen.
In der neuen Auflage des Buches Wohnungseigentumsrecht erfahren Sie, wie Sie Ihre Interessen effektiv vertreten. Informieren Sie sich, welche Gestaltungs- und Einflussmöglichkeiten Sie in der Eigentümerversammlung haben und wie Sie sich optimal darauf vorbereiten. Schluss mit Halbwissen und Unsicherheiten: Lernen Sie die Neuheiten und Funktionsweise des refomierten Wohnungseigentumsgesetzes sowie der Gemeinschaft und ihrer Organe Schritt für Schritt kennen. Sichern Sie sich Ihre Vorteile bei der Prüfung des Wirtschaftsplanes und der Jahresabrechnung. Und sollten Sie doch einmal dick im Schlamassel stecken oder ein aktuelles Problem haben, dann schauen Sie sich die vielen Erklärungen, Schaubilder, Tipps und Tricks in diesem Buch dazu an. Sie werden Ihnen weiterhelfen. Und noch etwas: Wohnungseigentum macht glücklich, vorausgesetzt Sie kennen die Grundlagen und können sich bei der Suche nach Lösrungen in Ihrer Gemeinschaft bestmöglich einbringen.
03.05.2023 | ErbR: Pflichtteilsstrafklausel in Testamenten
Wird in einer Pflichtteilsstrafklausel eines gemeinschaftlichen Testaments die Verwirkung des Erbanspruchs nicht nur an das Verlangen des Pflichtteils, sondern auch an dessen Erhalt geknüpft, setzt die Verwirkung einen tatsächlichen Mittelabfluss voraus. Ohne diesen Mittelabfluss besteht bei einer derartigen Klausel kein Sanktionierungsgrund.
Es kommt daher, wie immer bei Testamenten, auf die genaue Formulierung an.