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Aktuelle Informationen zu Gesetzesänderungen, Rechtsprechung und Rechtsentwicklungen.

02.01.2023 | Neue Partnerschaft

Wir freuen uns unseren langjährigen und geschätzten Kollegen

Herrn Rechtsanwalt Wolfram Mattern

als neuen Partner der Kanzlei gewinnen zu können und gratulieren herzlich zur Partnerschaft.

05.12.2022 | Stellenangebot: Auszubildende/n als Rechtsanwaltsfachangestellte/r (w/m/d)

Auszubildende/n als Rechtsanwaltsfachangestellte/r (w/m/d)

Wir suchen zum 01.09.2023 eine/n engagierten Auszubildenden als Rechtsanwaltsfachangestellten (w/m/d).

Wir sind eine Anwaltskanzlei mit einem Team von derzeit 11 Rechtsanwälten und zählen zu einer der größten und renommiertesten Anwaltskanzleien im Filder-Raum.

Wenn du Interesse an einem abwechslungsreichen Job hast, wenn ich Themen wie Recht, Wirtschaft Rechnungswesen sowieso beruflich interessieren, dann bist wir uns genau richtig.

Einzige Voraussetzung sind ein guter Schulabschluss (mindestens mittlere Reife), sehr gutes Deutsch in Wort und Schrift sowie gute PC-Kenntnisse.

Wir freuen uns sehr über Deine telefonische Kontaktaufnahme und/oder die Übersendung Deiner Unterlagen für die Ausbildungsstelle als Rechtsanwaltsfachangestellten (w/m/d) an:

juergen.klotz@adam-rechtsanwaelte.de

 

 

02.12.2022 | FamR: Änderung des Kindesunterhaltes zum 01.01.2023

Nach der Vierten Verordnung zur Änderung der Mindestunterhaltsverordnung zeichnet sich bereits jetzt ab, dass der Mindestunterhalt auch zum 1.1.2023 erneut steigen wird. Obwohl der Mindestunterhalt in der ersten Altersstufe zum 1.1.2022 auf 396 € angehoben wurde, wird er ein Jahr später auf 404 € steigen, in der zweiten Altersstufe von den ab 1.1.2022 geltenden 455 € auf 464 € ab 1.1.2023 und in der dritten Altersstufe von 533 € ab 1.1.2022 auf 543 € ab 1.1.2023.

Was ist die Düsseldorfer Tabelle?

Sie umfasst den gesamten Lebensbedarf des Kindes in Zahlen ausgedrückt. Insbesondere ist mit diesem Barunterhalt abgegolten die Kosten für den allgemeinen Lebensbedarf, wozu u.a. die Kosten für Ernährung, Bekleidung, Körper- und Gesundheitspflege, Haushaltssachen, Unterkunft, Heizung, Beleuchtung, sportliche und musische sowie sonstige Freizeitinteressen, Schulbedarf, Urlaubs- und Taschengeld zählen, die Kosten für Krankheitsvorsorge, mithin die Kosten für Kranken- und Pflegeversicherung, soweit das Kind nicht bei einem Elternteil mitversichert ist, die Kosten der Erziehung und einer angemessenen Ausbildung.

Weitergehende Kosten des Kindes, die monatlich immer wiederkehren wie Mehrbedarf oder einmalig hohe Kosten wie Sonderbedarf können zusätzlich geltend gemacht werden. Die Rechtsprechung hierzu ist vielfältig.

Gerne berät Sie unser kompetentes Familienrechtsteam hierzu im Einzelnen.

Sandra Haug

 

Adam Rechtsanwälte
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70794 Filderstadt
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Telefax 0711 70887-11

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