Bleiben Sie informiert!
Aktuelle Informationen zu Gesetzesänderungen, Rechtsprechung und Rechtsentwicklungen.
06.03.2023 | Stellenangebot: Rechtsanwalt/Rechtsanwältin (w/m/d)
Rechtsanwalt/Rechtsanwältin (w/m/d)
Als stetig wachsende Kanzlei suchen wir derzeit einen neuen Anwaltskollegen, um unserer Team aus aktuell elf Anwälten zu unterstützen.
Ein guter fachlicher und menschlicher Umgang im Team, eine selbständige digitalisierte Arbeitsweise mit modernsten Arbeitsmitteln und gute berufliche Entwicklungsmöglichkeiten mit attraktiven Verdienst- und Aufstiegsmöglichkeiten sind Ihnen wichtig - dann sind bei uns genau richtig!
Auch Berufseinsteiger die planen sich langfristig zu spezialisieren dürfen sich gerne bewerben. Eine unterstützende Einarbeitung durch die Anwaltskollegen ist bei uns selbstverständlich.
Wir freuen uns sehr über Ihre vertrauliche telefonische Kontaktaufnahme und/oder die Übersendung Ihrer Unterlagen für die Position eines Rechtsanwaltes/in (m/w/d) an:
01.03.2023 | FamR: Scheidungskosten steuerlich nicht mehr absetzbar
Ehepartner können die Kosten für ein Scheidungsverfahren nicht mehr von der Steuer absetzen. Anders als früher seien diese Ausgaben nicht länger als „außergewöhnliche Belastung“ abziehbar, so der Bundesfinanzhof. Das ergebe sich aus der letzten Neuregelung des Einkommenssteuergesetzes.
Eine Ausnahme gelte nur dann, wenn der Steuerpflichtige ansonsten Gefahr liefe, seine Existenzgrundlage zu verlieren und seine lebensnotwendigen Bedürfnisse nicht mehr befriedigen zu können.
02.02.2023 | ErbR: eidesstattliche Versicherung im Nachlassverzeichnis
Unter den Voraussetzungen des § 260 Abs. 2 BGB ist der Erbe auch dann zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung verpflichtet, wenn die Auskunft nach § 2314 Abs. 1 Satz 3 BGB durch Vorlage eines notariellen Nachlassverzeichnisses erteilt worden ist. Die Versicherung an Eides statt ist nicht auf die Angaben, die im Verzeichnis als solche des Erben gekennzeichnet sind, beschränkt. Hält der Erbe Ergänzungen oder Berichtigungen des notariellen Verzeichnisses für erforderlich, ist die an Eides statt zu versichernde Formel entsprechend anzupassen (vgl. § 261 Abs. 1 BGB).