Viele Menschen haben Angst, „Opfer der Apparatemedizin“ zu werden. Sie lehnen daher lebensverlängernde Maßnahmen ab. Dieser Wunsch soll auch berücksichtigt werden, wenn der Mensch nicht mehr in der Lage ist, seinen Willen unfall- oder krankheitsbedingt zu äußern. Nur eine Patientenverfügung sorgt für diesen Fall verbindlich vor.
Im Falle der eigenen Entscheidungsunfähigkeit muss dann auch geregelt sein, wer als Stellvertreter die finanziellen, persönlichen sowie gesundheitlichen Angelegenheiten wahrnimmt. Wer zudem ein eigenes Unternehmen führt, muss sich Gedanken darüber machen, wer die Firma in der Zeit des Ausfalls weiter leitet. Nur durch eine umfassende Vollmacht lassen sich diese existenziellen Fragen verbindlich klären und eine Betreuung durch das Gericht wirksam verhindern.
Schon immer befassen wir uns intensiv mit sämtlichen Rechtsfragen am Lebensende. Wir beraten Sie individuell und bietet Ihnen als Privatperson oder Unternehmer die auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenen Vorsorgeregelungen an.
In zahlreichen Fällen wurde von uns auch das selbstbestimmte Sterben von Menschen im ganzen Bundesgebiet juristisch begleitet und durchgesetzt.
In diesem hoch emotionalen und sensiblen Bereich stehen wir auch Ärzten, Kliniken, Ethikkomitees und Pflegeeinrichtungen zur Verfügung. Darüber hinaus halten wir immer wieder Vorträge zu diesen Themen und verstehen uns als kompetente Berater für verschiedene Institutionen.
Unser Anspruch. Ihr Recht.
+Unsere Leistungen
- Individuelle Beratung zu privaten Vorsorgeregelungen und Unternehmervollmacht
- Beratung bei Rechtsfragen am Lebensende
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